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Absenkung der Kfz-Steuer

Am 1. September 2007 trat das Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften in Kraft. Ab diesem Stichtag erfolgt die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer wird erreicht  durch folgende Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes:

 

1. Absenkung der Höchststeuer für Nutzfahrzeuge in allen vier Emissionsklassen um jeweils rund 109 Euro (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG)
Schadstoffklasse Steuer alt Steuer neu
ab S2 664,68 Euro (> 13,6 t) 556 Euro
(erreicht bei zulässigem Gesamtgewicht (zGG) über 12,2 t)
S1 1022,58 Euro (> 16 t) 914 Euro
(erreicht bei zGG über 15,4 t)
G1 1533,88 Euro (> 16 t) 1425 Euro
(erreicht bei zGG über 15,6 t)
andere 1789,52 Euro (> 16 t) 1681 Euro
(erreicht bei zGG über 15,8 t)
     
2. Absenkung der Höchststeuer für Anhänger um 521,52 Euro
Steuer alt Steuer neu
894,76 Euro (> 23,8 t) 373,24 Euro
(erreicht bei zGG über 10 t)
     
3. Absenkung des gewichtsbezogen gestaffelten Anhängerzuschlags
Steuer alt Steuer neu

373,24 Euro /
447,89 Euro /
522,54 Euro /
597,19 Euro /
671,84 Euro /
894,76 Euro

einheitlich 373,24 Euro

Je nach Fahrzeugkombination kann sich die Kraftfahrzeugsteuer für eine Kombination um bis zu 630 Euro verringern, z. B. bei einer 40t- Kombination bis auf 929 Euro. Das ist auch der nach der sog. Eurovignetten-Richtlinie zulässige Mindestsatz.

Zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eine Übersicht eingestellt (siehe Links im Kontextmenü auf der rechten Seite).

Die Absenkung der Kfz-Steuer dient der Verbesserung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen für das deutsche Lkw-Gewerbe (so genannte "Maut-Harmonisierung").

Die den Bundesländern mit der Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer entgehenden Steuereinnahmen in Höhe von ca. 150 Millionen Euro jährlich werden aus dem Mautaufkommen gegenfinanziert. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) wurde dazu entsprechend angepasst und die Mautsätze entsprechend angehoben.

 

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