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Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2010 ist der schwere Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.
Auf dem Weg zu einem modernen, bedarfsgerechten Rastanlagensystem
Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist es, sowohl die Quantität als auch die Qualität von Parken und Rasten auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen für alle Verkehrsteilnehmer weiter zu verbessern. Dabei rückt die Situation der Lkw-Fahrer in den Fokus. Im vergangenen Jahrzehnt hat der Ausbau von Rastanlagen auf den Bundesautobahnen nicht überall mit dem enormen Verkehrsanstieg im Güterverkehrsbereich Schritt halten können. Für die im Rahmen der EG-Sozialvorschriften für Fahrpersonal vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhepausen treten abends und nachts auf den Rastanlagen Engpässe bei der verfügbaren Anzahl von Lkw-Parkständen, insbesondere von Montag bis Donnerstag, auf.
Regelungen für Kabotageverkehre in Deutschland
Nach den Bestimmungen des EU-Beitrittsvertrags endet am 30.04.2009 für die zum 01.05.2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten die Übergangsfrist für die Kabotagetransporte. Ausgenommen sind dann nur noch die später beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien. Ab 01.05.2009 werden dann Güterkraftverkehrsunternehmer aus der Tschechische Republik (CZE), Slowakischen Republik (SVK), Republik Lettland (LVA), Republik Litauen (LTU), Republik Estland (EST), Republik Ungarn (HUN) und der Republik Polen (POL) die Möglichkeit haben, "zeitweilig" Kabotagebeförderungen in den EU-Mitgliedsländern auf der Grundlage der Verordnung EWG 3118/93 durchzuführen. Diese Verordnung ist in einzelnen Mitgliedstaaten durch nationale Regelungen ergänzt worden.
Gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Unter diesem Motto wurde das neu aufgelegte Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) im Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Speditions-. Transport- und Logistikgewerbe herausgegeben.

Wissenswertes zum Fahrpersonalrecht
Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bietet Hinweise und Informationen für Berufskraftfahrer: Vom digitalen Fahrtenschreiber über Lenk- und Ruhezeiten bis hin zum Fahrpersonalrecht.

Lenk- und Ruhezeiten
Am 11. April 2007 sind die neu geregelten Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. Das Bundesamt für Güterverkehr zeigt in einer Übersicht, was genau sich gegenüber den bisher geltenden Bestimmungen geändert hat.

Digitales Kontrollgerät
Seit dem 1. Mai 2006 müssen neu zugelassene Lkw mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr informiert über die Einzelheiten.

Beförderung gefährlicher Güter
Gefährliche Güter werden in einer hoch industrialisierten Gesellschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert. Wichtig bei Transporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen sowie von Tieren zu schützen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Für den Transport gefährlicher Güter wurde deshalb ein internationales Regelwerk geschaffen, mit dem der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist.
Fahrverbote für Lkw in Deutschland
Hier finden Sie grundsätzliche Informationen aus dem Bundesamt für Güterverkehr zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw sowie zu den Fahrverboten in der Ferienreisezeit. Mit Liste der betroffenen Tage.

