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Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Seit dem 1. September 2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw. Es soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst frühzeitig die Fahrzeugflotte auf solche serienmäßigen Neufahrzeuge umzustellen. Am 21. Mai 2008 hat die Bundesregierung die Fortsetzung des Innovationsprogramms zur Anschaffung umweltfreundlicher LKW beschlossen. Die Zuschüsse werden auf insgesamt 185 Millionen Euro aufgestockt.

Feinstaub und Verkehr
Die EU-Luftqualitätsrichtlinien legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Grenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest. So soll dafür gesorgt werden, dass die Luft, die wir atmen, Mensch und Umwelt nicht belastet. Durch die Luftqualitätsrichtlinie von 1999 werden Grenzwerte festgelegt, die für Feinstaub seit 2005 und für Stickoxide ab 2010 gelten. In Deutschland liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen zur Luftqualität bei den Bundesländern.

Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem
Am 02.02.2009 trat die EU-Richtlinie 2008/101/EG zur Integration des internationalen Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem in Kraft. Sie gilt bis Ende des Jahres 2012 und wird dann voraussichtlich von den Regelungen zur neuen Handelsperiode 2013 bis 2020 abgelöst. Gemäß dieser Richtlinien werden alle von einem Flughafen der EU startenden und dort landenden Flüge in das Emissionshandelssystem einbezogen. Die Vorschriften zur Emissionsüberwachung und -berichterstattung gelten ab dem Jahr 2010, im Jahr 2012 tritt dann der Emissionshandel in Kraft. Dann müssen Emissionsrechte für CO2-Emissionen gehalten und nachgewiesen werden.


