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Feinstaub und Verkehr

Foto: Abgaswolke aus einem Auspuff - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Feinstaubbelastung durch Abgase soll reduziert werden (Quelle: H.-G. Oed)

Europa gibt die Rahmenbedingungen vor

Die Europäische Union räumt der Luftreinhaltung einen hohen Stellenwert ein. Daher wurden Richtlinien mit hohen Anforderungen an Luftgütewerte zur Verbesserung der Luftqualität erlassen. Die EU-Luftqualitätsrichtlinien (EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität mit vier dazugehörigen Tochterrichtlinien) legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Grenzwerte sowie Leit- und Zielwerte fest. So soll dafür gesorgt werden, dass die Luft, die wir atmen, Mensch und Umwelt nicht belastet. Durch die Luftqualitätsrichtlinie von 1999 werden Grenzwerte festgelegt, die für Feinstaub (PM10) seit 2005 und für Stickoxide (NOX) ab 2010 gelten.

Die Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten zunächst die Beurteilung der bestehenden Luftqualität durch Messungen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, müssen zur Verbesserung der Luftqualität Luftreinhaltepläne aufgestellt werden. Diese sollen die notwendigen Maßnahmen festlegen, um Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen. Besteht die Gefahr, dass die Grenzwerte überschritten werden, müssen Aktionspläne aufgestellt werden. Hier werden die kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen festgelegt. Der Grenzwert für Feinstaub beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Gesetzliche Situation in Deutschland

Für die Erstellung von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen ist § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) vom 11.9.2002 die gesetzliche Grundlage.

In Deutschland liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen zur Luftqualität bei den Bundesländern. Die Grenzwerte für Feinstaub wurden 2005 und 2006 an Messstationen in zahlreichen deutschen Großstädten überschritten. Daher müssen die betroffenen Kommunen in Luftreinhalte- und Aktionsplänen Maßnahmen festlegen, die die zukünftige Überschreitung der Grenzwerte verhindern sollen.

Feinstaub - eine komplexe Materie

Feinstaub kann sowohl aus natürlichen Quellen stammen als auch durch menschliches Handeln verursacht werden. Welche Feinstaubquelle an welchem Ort vorherrscht, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Hauptverursacher für Feinstaubemissionen in Deutschland sind Industrie, Straßen- und übriger Verkehr, Haushalte und Kleinverbraucher, Kraftwerke sowie Schüttgutumschläge.

Bezogen auf die gesamte Emissionsbilanz in Deutschland kann festgestellt werden, dass die Feinstaubemissionen aus Industrie und Gewerbe den größten Anteil beitragen, gefolgt vom Verkehr. Jedoch treten die meisten Überschreitungen der EU-Luftqualitätsgrenzwerte an Hauptverkehrsstraßen auf. Die Zusammensetzung und Herkunft der durchschnittlichen Feinstaubbelastung an hoch belasteten Straßen variiert und hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten, der Bebauung, der Wetterlage, der Jahreszeit und anderen Faktoren ab.

Die Berliner Umweltbehörden haben in aufwändigen Analysen Zusammensetzung und Herkunft der Feinstaubbelastung an hoch belasteten Straßen ermitteln lassen. Die Ergebnisse zeigen, dass der lokale Straßenverkehr direkt zu rund einem Viertel zur Belastung beiträgt und zwar durch Abgasemissionen, Brems- und Reifenabrieb sowie durch Aufwirbelung. Das zweite Viertel stammt aus dem "städtischen Hintergrund", größtenteils auch aus dem Verkehrssektor, ebenfalls aber von Industrie und Haushalten (Heizungsanlagen). Die restliche Hälfte gehört zum so genannten "regionalen und überregionalen Hintergrund", auch hier ist der Verkehrssektor beteiligt. Nach dieser Analyse ist der Verkehrssektor an diesen besonders belasteten Hot Spots für rund die Hälfte der Feinstaubimmissionen verantwortlich.

Allerdings darf nicht vernachlässigt werden, dass mit verkehrlichen Maßnahmen allein die Feinstaubbelastung nur in relativ engen Grenzen beeinflusst werden kann.
Ein großer Teil der Feinpartikel stammt aus der großräumigen, teilweise grenzüberschreitenden Hintergrundbelastung. Über die komplexe Dynamik dieser Hintergrundbelastung ist derzeit noch wenig bekannt. Diese großräumige Hintergrundbelastung kann effizient nur über eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte sämtlicher Verursacher (Kraftwerke, Industrie, alte Heizungsanlagen, Verkehr) reduziert werden. Dies kann nur im europaweiten Rahmen von Seiten der EU aus erfolgen. 

Maßnahmen der Bundesregierung

Unabhängig davon trägt die Bundesregierung mit folgenden Initiativen und Maßnahmen mittel- und langfristig zur lokalen und großräumigen Absenkung der Partikelbelastung in Deutschland und in ganz Europa bei:

Die Bundesregierung hat - dem Wunsch der Länder folgend - eine Verordnung verabschiedet, die eine Kennzeichnung von Nutzfahrzeugen und Pkw entsprechend ihrer Partikelemissionen ermöglicht. Gekennzeichnete Fahrzeuge können dann von möglichen Verkehrsbeschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden (Umweltzone).

Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen (wie Partikelfilter) geschaffen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird in Kürze die bereits bestehende Möglichkeit der Differenzierung der Mautsätze für schwere Lkw nach Emissionsklassen so fortentwickeln, dass dem Anliegen der Reduzierung von Feinpartikeln noch stärker als bisher Rechnung getragen wird.

Als dritte Maßnahme hat die Bundesregierung eine befristete Steuerbefreiung für Pkw, die mit Partikelminderungssystemen (wie Partikelfilter) nachgerüstet sind, festgelegt.
 

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