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Umweltzone: Was müssen Fahrzeughalter aus dem Ausland beachten?

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Zusatzschild zur Umweltzone regelt die Ausnahmen des Fahrverbots

Zum 01.01.2008 wurden in den Städten Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Zukünftig werden weitere Städte Umweltzonen einrichten.

Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf Innenseite der Wind-schutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der sogenannten Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) geregelt. Die Plakette ist in allen Umweltzonen in allen Städten Deutschlands gültig.

Einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt. Darüber hinaus stellen die Städte wichtige Informationen zu ihrer Umweltzone (Größe, Ausnahmen, Service, praktische Hinweise) auf ihren Internetseiten bereit.

Schadstoffgruppen


Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht

In den zur Zeit eingerichteten Umweltzonen dürfen die Fahrzeuge ab der Schadstoffgruppe 2 fahren. Es braucht nur derjenige eine Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfahren will. Dagegen ist bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands keine Plakette erforderlich.

Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), z. B. Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.

Ausgabestellen für Plaketten


Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (Kraftfahrzeugwerkstätten, Tankstellen mit Werkstatt und Überwachungsorganisationen wie z. B. Dekra und TÜV, ggf. auch Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen).

Die Plaketten sind unter Vorlage der Fahrzeugpapiere bei jeder der oben genannten Ausgabenstellen erhältlich.
Es ist auch möglich, Plaketten vor einer Fahrt in das Gebiet einer Umweltzone bei einer o. g. Ausgabestelle zu bestellen. Die Fahrzeugpapiere (grundsätzlich ohne Be-glaubigung) können über Fax, Email (eingescanntes Dokument) oder Kopie auf dem Postweg vorgelegt werden. Die Plakette wird per Post versandt. Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen zwischen 5 und 10 Euro. Im Versand können höhere Gebühren, einschließlich Porto, anfallen.

Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 40 Euro).

Überblick über die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen

 

Eurostufe Schadstoffgruppe Erstzulassung Pkw Erstzulassung Lkw Plakette
         

Diesel

Diesel

Euro 1 oder schlechter

1

vor 01.01.1997 vor 01.10.1996 keine
Euro 2 oder Euro 1 mit PMS

2

ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 rot    Umweltplakette 2 (rot)
Euro 3 oder Euro 2 mit PMS

3

ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 gelb  Umweltplakette gelb (3)
Euro 4 und besser
oder Euro 3 mit PMS

4

ab 01.01.2006 ab 01.10.2006 grün  Umweltplakette grün (4)

Benziner / Gas

Benziner / Gas

Euro 1 oder schlechter
(Fahrzeuge, die nicht in Gruppe 4 fallen)

1

vor 01.01.1993 vor 01.01.1993 keine
Euro 1 und besser oder
Anlage XXIII StVZO oder gleichwertig
oder 52. Ausnahmeverordnung
zur StVZO oder gleichwertig


4

ab 01.01.1993 ab 01.01.1993 grün  Umweltplakette grün (4)

(In Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben.)