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Zweites Konjunkturpaket: Maßnahmen im Bereich Bau und Stadtentwicklung
Anfang 2009 hat die Bundesregierung das zweite Konjunkturpaket verabschiedet, den "Pakt für Beschäftigung und Stabilität". Im Paket enthalten sind Maßnahmen mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro. Diese Investitionen geben wichtige Impulse zur Stützung der Binnenkonjunktur und zur nachhaltigen Stärkung unseres Landes. Der Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2009 das zweite Konjunkturpaket gebilligt.
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
Eine bedeutende Maßnahme des Zweiten Konjunkturpakets ist das Programm "Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder". Schwerpunkte sind Investitionen in Bildungseinrichtungen - hier stehen vor allem Maßnahmen im Vordergrund, die die CO2-Emissionen reduzieren, die Energieeffizienz steigern, einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien. Weitere Schwerpunkte sind Investitionen in sonstige Infrastrukturbereiche.
Insgesamt stehen für dieses Programm 13,3 Milliarden Euro zur Verfügung, davon kommen 10 Milliarden Euro aus Bundesmitteln (75 Prozent) und 3,3 Milliarden Euro aus Landes- oder Gemeindemitteln (25 Prozent). 65 Prozent oder 6,5 Milliarden Euro der Bundesanteile sind für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur vorgesehen. Die übrigen 35 Prozent oder 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln stehen für den Investitionsschwerpunkt (sonstige) Infrastruktur zur Verfügung.
Investitionen in die Bildungsinfrastruktur:
Gefördert werden unter anderem energetische Sanierungen an den rund 48.000 Kindergärten, 40.000 Schulen und an Hochschulen sowie in Einrichtungen der Weiterbildung.
Der Schwerpunkt der Sanierung muss auf Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz auch unter Einsatz erneuerbarer Energien liegen. Über die Hälfte der Schulen und Kindergärten sind in einem energetisch schlechten Zustand. Dadurch wird teure Energie verschwendet, was die öffentlichen Haushalte und auch das Klima belastet. Daher verbindet dieses Programm mit der Sanierung der Bildungsinfrastruktur auf der einen Seite Klimaschutz und Energieeinsparung mit der Stärkung von Konjunktur und Beschäftigung auf der anderen Seite.
Nach der Sanierung muss das Gebäude dem Standard entsprechen, den die Energieeinsparverordnung für Maßnahmen im Bestand vorschreibt. Dabei ist zu beachten, dass im Jahr 2009 die neue Energieeinsparverordnung mit um 30 Prozent höheren Anforderungen in Kraft treten wird.
Investitionsschwerpunkt (sonstige) Infrastruktur:
Die förderfähigen Bereiche sind unter anderem:
- Infrastruktur im Städtebau, wie Jugend- oder Altentreffs, Sportstätten, Stadtteilbibliotheken, Feuerwehrgebäude, aber auch Kultureinrichtungen wie Museen oder Theater. Außerdem Rathäuser oder sonstige Verwaltungsgebäude der Stadt (ohne Abwasser und ÖPNV),
- Krankenhäuser,
- Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, hier kommen insbesondere Lärmschutzfenster, Abschirmungen und der Ersatz "lauter" Fahrbahndecken in Frage
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) und sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Kommunale Investitionen stärken
Mindestens 70 Prozent der Gesamtmittel sind für kommunale Investitionen reserviert. Bei der Bildungsinfrastruktur und bei der Infrastruktur in Städten besteht ein erheblicher und in vielen Gemeinden offensichtlicher Investitionsstau, der mit den Mitteln des Konjunkturprogramms abgebaut werden kann. Berechtigt ist jede der über 12.000 Gemeinden in Deutschland.
Die Länder müssen sicherstellen, dass finanzschwachen Gemeinden die gleiche Chance auf Teilnahme an dem Investitionsprogramm eingeräumt wird wie finanzstärkeren Kommunen. An kommunalen Investitionen beteiligen sich die Kommunen mit einem Eigenanteil, den die Länder festlegen.
Der Eigenanteil von Gemeinden in Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage kann durch das KfW-Programm "Investitionsoffensive für strukturschwache Gemeinden" vorfinanziert werden. Das Darlehen ist während der Bauphase zins- und tilgungsfrei und kann von der Gemeinde nach durchgeführter energetischer Sanierung der Gebäude aus den laufenden Energieeinsparungen abgezahlt werden.
Umsetzung des Programms
Das Programm soll schnell konjunkturell wirken, um in der örtlichen Bauwirtschaft und beim Handwerk Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb können mit dem Programm nur bauliche Investitionen gefördert werden, die kurzfristig in den Jahren 2009 und 2010 umsetzbar sind. Damit kommen für das Programm in erster Linie Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen Gebäuden in Betracht, die kurzfristig zu realisieren sind und für die (weitgehend) abgeschlossene Planungen vorliegen oder kurzfristig erstellt werden können.
Hinweis für Kommunen
Beschleunigung von Vergabeverfahren:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat für seinen Bereich befristet auf zwei Jahre die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen im Baubereich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auf 1 Millionen Euro und für freihändige Vergaben auf 100.000 Euro angehoben.
Um Transparenz und Wettbewerb der Vergaben nicht zu gefährden, sind die Vergabestellen verpflichtet, zu informieren, welches Unternehmen den Auftrag erhalten hat. Das Ministerium empfiehlt den Ländern und Gemeinden entsprechend zu verfahren. Ferner hat BMVBS befristet für zwei Jahre für die VOB klargestellt, dass entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage die Vergabefristen verkürzt werden können.



