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Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen"
In 30 Jahren werden fast 8 Millionen Menschen in Deutschland über 80 Jahre alt sein. Das sind fast doppelt so viele wie heute. 23,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sind dann über 65 Jahre alt.
Altersgerechtes Bauen und Wohnen sind angesichts dieser demographischen Veränderungen zentrale Anliegen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Daher hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" aufgelegt. Dessen Ziel ist es, die Anpassung bestehenden Wohnraums zu fördern, damit insbesondere ältere Menschen möglichst lange unabhängig und selbstbestimmt in ihren vertrauten Wohnungen leben können.
Gefördert werden z. B. barrierefreie- und reduzierte Gebäude- und Wohnungszugänge (wie Überbrückung von Stufen, Einbau von Aufzügen oder Verbreiterung von Türöffnungen), Abbau von Schwellen, Umbau von Sanitärräumen.
Für seniorengerechte Modernisierung bietet auch das bestehende KfW Programm "Wohnraum Modernisieren" Eigentümern (wie Selbstnutzern und Vermietern, Wohnungsunternehmen)zinsgünstige Darlehen. Es wird aus Eigenmitteln der KfW finanziert. Mit dem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" werden nun Haushaltsmittel des Bundes zur weiteren Verbilligung entsprechender Darlehen um durchschnittlich 2 Prozent zur Verfügung gestellt, in den Jahren 2009 bis 2011 je 80 Millionen Euro.
Wer kann Anträge stellen?
Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Der Umbau von Wohngebäuden mit dem Ziel, deren Nutzung zu erleichtern, Barrieren zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Beispielhaft sei hier genannt:
- die Schaffung von Bewegungsfläche,
- Überbrückung vorhandener Stufen zur Eingangstür,
- beidseitige Handläufe,
- Gegensprechanlagen,
- Türantriebe und deren Bedienelemente,
- Einbau von Aufzügen,
- Herstellung ausreichend breiter Türöffnungen,
- Anpassungen des Wohnungsgrundrisses,
- Umbau von Sanitärräumen,
- Anpassung von Haustechnik (z. B. Schalter, Anschlüsse, Bedienungseinrichtungen)
- barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes,
- die Einrichtung von Stellplätzen sowie die Schaffung von Gruppenräumen.
Alle geförderten Maßnahmen müssen bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen. Dabei wird den Besonderheiten von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand Rechnung getragen. Dem Merkblatt der KfW ist daher eine Anlage "Technische Mindestanforderungen für Altersgerechtes Umbauen" angefügt, die einzelne Förderbausteine definiert und erläutert.
Wie sind die Konditionen?
Die Darlehensobergrenze im Förderfenster "Altersgerecht Umbauen" beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln z. B. aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Kreditnehmer frei.
Anträge können mit dem dort vorrätigen Formular (Formular-Nr. 141 660) gestellt werden. Als Programmnummer ist 155 für das Förderfenster ALTERSGERECHT UMBAUEN anzugeben.
Was müssen Antragsteller beachten?
Finanziert werden nur Maßnahmen an Wohngebäuden. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Die Förderprogramme der KfW sowie weitere Einzelheiten zu den Programmbedingungen können direkt beim Infocenter der KfW-Förderbank (Tel.: 01801 - 33 55 77) abgefragt oder der Homepage der KfW-Förderbank (siehe Link in der rechten Kontextspalte) entnommen werden.


