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Lkw-Maut: Änderungen zum 1. Januar 2009
Mit der Änderung der Mauthöheverordnung soll eine Verstetigung und deutliche Verstärkung der erforderlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erreicht werden. Dieses ist nur möglich, wenn die Mautsätze an die tatsächlichen Wegekosten angepasst werden. Gleichzeitig wird das deutsche Transportgewerbe im Zuge der Maut-Harmonisierung um 600 Millionen Euro im Jahr entlastet.
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600 Millionen Euro jährlich für Wettbewerbsfähigkeit deutscher Güterkraftverkehrs-Unternehmen
Das Bundesverkehrsministerium startet zwei neue Maßnahmen zur Entlastung deutscher Unternehmen, das "Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung" und das "De-Minimis-Programm" zur Förderung der Sicherheit und Umwelt. Beide neuen Maut-Harmonisierungsmaßnahmen ergänzen das bereits seit 1. September 2007 laufende Innovationsprogramm, mit dem der Kauf schadstoffarmer LKWs unterstützt wird und die zum gleichen Zeitpunkt herabgesetzte KfZ-Steuer für LKWs auf das in Europa zulässige Mindestmaß.

Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Seit dem 1. September 2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw. Es soll ein Anreiz gegeben werden, möglichst frühzeitig die Fahrzeugflotte auf solche serienmäßigen Neufahrzeuge umzustellen.
Jährlich stehen rund 100 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
Absenkung der Kfz-Steuer
Am 1. September 2007 trat das Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften in Kraft. Ab diesem Stichtag erfolgt die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Die Absenkung der Kfz-Steuer dient der Verbesserung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen für das deutsche Lkw-Gewerbe (so genannte "Maut-Harmonisierung").
Förderprogramm Sicherheit und Umwelt
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startet 2009 und ist - wie das ebenfalls neu aufgelegte Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung - unbefristet angelegt.
Förderprogramm Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startet 2009 und ist - wie das ebenfalls neu aufgelegte Förderprogramm Sicherheit und Umwelt - unbefristet angelegt.

Lkw-Maut: innovativ, ökologisch und gerecht
Seit Jahresbeginn 2005 wird in Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für schwere Lkw auf Autobahnen erhoben. Damit leistet die Lkw-Maut einen beachtlichen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Der größte Teil der Investitionen fließt dabei in den Bereich der Bundesfernstraßen. Die Mauteinnahmen werden aber auch - dem von der Bundesregierung verfolgten Konzept einer integrierten Verkehrspolitik entsprechend - für den Ausbau von Schienenwegen und Wasserstraßen eingesetzt.

Die Lkw-Maut: Fragen und Antworten
Was ist die Lkw-Maut? Für welche Fahrzeuge muss Lkw-Maut gezahlt werden und welche sind von der Mautpflicht befreit? Wie funktioniert das automatische Erhebungssystem? Wie bekomme ich eine OBU? Wie viele Fahrzeuge sind zurzeit mit OBUs ausgestattet? Antworten zu diesen Fragen und noch vielen mehr finden Sie im dazugehörigen Artikel.

Weitere Informationen zur Lkw-Maut
Lesen Sie mehr zu Themen wie das Straßenbenutzungsgebührengesetz von 1990, die Entwicklung des Projektes "Lkw-Maut", das Autobahnbenutzungsgebührengesetz ("Eurovignette"), den fehlgeschlagene Mautstart 2003, die Bemessung des Mautsatzes oder die Auswirkungen der Maut auf die Verbraucherpreise.
Lkw-Maut - Gesetze und Verordnungen
Ihr Weg zu den Verordnungen zum Thema Lkw-Maut: Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung - Lkw-MautV), Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV) und Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen.

