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600 Millionen Euro jährlich für Wettbewerbsfähigkeit deutscher Güterkraftverkehrs-Unternehmen

Foto von Lkw auf der Autobahn - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Förderung von Güterverkehr (Quelle: Pixelio.de / Haindl)

Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut hatten sich im Mai 2003 der Bundesrat, der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung darauf verständigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich zur Entlastung deutscher Unternehmen des Straßengütertransportsektors zu gewährleisten ist (sog. Harmonisierungszusage).

Um dieses Entlastungsvolumen bis zur vollständigen Realisierung durch konkrete Einzelmaßnahmen umzusetzen, wurden vereinbarungsgemäß mit dem Mautstart am 1. Januar 2005 abgesenkte Mausätze erhoben. Statt den zur Deckung der Wegekosten notwendigen 15 Cent/km betrug der durchschnittliche Mautsatz nur 12,4 Cent/km.

Zum 1. September 2007 wurden zunächst zwei konkrete Entlastungsmaßnahmen umgesetzt: die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau und das Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw (sog. Innovationsprogramm). Die Absenkung der Kfz-Steuer hat ein Volumen von 150 Mio. Euro jährlich, das Innovationsprogramm wurde mit 100 Millionen Euro geplant. Die Finanzierung dieser beiden Maßnahmen erfolgt vereinbarungsgemäß aus dem Mautaufkommen. Daher wurden gleichzeitig mit dem Start der Maßnahmen die Mautsätze anteilig angehoben.

Die Änderung der Mautsätze und des Autobahnmautgesetzes zum 1. Januar 2009 ermöglicht es, nunmehr die Harmonisierungszusage vom Mai 2003 in voller Höhe, d. h. mit einem Gesamtvolumen von jährlich durchschnittlich 600 Millionen Euro einzulösen.

Neben den bereits bestehenden Entlastungsmaßnahmen Kfz-Steuerabsenkung und Innovationsprogramm ist im Jahr 2009 ein Klein-Beihilfe-Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt (sog. De-Minimis-Programm) sowie ein Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gestartet.

 

Harmonisierungszusage 600 Mio. €

Absenkung der Kfz-Steuer

(seit 2007) 

Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw

(seit 2007)

Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt

(ab 2009)

Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung

(ab 2009)

150 Mio. €

flexible Volimina, insgesamt 450 Mio €

 

Innerhalb dieses Maßnahmepakets stehen für die drei Förderprogramme aus den Mauteinnahmen jährlich insgesamt durchschnittlich 450 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann je nach Bedarf auf die drei Förderprogramme aufgeteilt werden. Hinzu kommen 150 Millionen Euro jährlich für die Absenkung der Kfz-Steuer.

Ziel des Förderprogramms Sicherheit und Umwelt ist es, den Straßengüterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen umweltverträglicher zu gestalten, sicherer zu machen und die Gefahr von Arbeits- und Betriebsunfällen zu reduzieren. Unternehmen können Zuschüsse z. B. für die Nachrüstung eines schweren Lkw mit Partikelfilter von bis zu 2.000,- Euro oder für die Anschaffung von Informationssystemen für Transportlogistik von bis zu 1.400,- Euro erhalten.

Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen für das Betriebspersonal in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen bezuschusst. Die Förderung wird gewährt, um einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal dauerhaft entgegenzuwirken und um die branchenbezogene Qualifikation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, damit deren betriebliche Einsatzfähigkeit sowie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert werden.

Umfangreiche Informationen zu den vier Entlastungsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des BMVBS.

Die Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen erfolgt vollständig aus Mauteinnahmen. Dies bedeutet: Von den für die kommenden Jahre erwarteten Mauteinnahmen fließen rund 12 Prozent zurück an das deutsche Straßengüterverkehrsgewerbe.

Im Jahr 2009 sind für das Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt 304,5 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen noch einmal 50 Millionen Euro, die in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung bereitgestellt werden, so dass im Jahr 2009 insgesamt 354,5 Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung stehen. Für das Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung sind im Jahr 2009 Mittel in Höhe von 85 Millionen Euro eingeplant.

Die Anträge für beide neuen Förderprogramme sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln zu stellen. Die Antragsformulare und nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAG.

Das Bundesamt für Güterverkehr hat auch eine Hotline geschaltet: Telefon: 0221/5776-2699

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