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Öffentlich Private Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) stehen für eine moderne Form der langjährigen, vertrauensvollen und vor allem wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen privatem Partner und öffentlicher Hand. Deshalb hat das Bundeskabinett am 16. Juli 2008 mit dem Beschluss des Masterplans Güterverkehr und Logistik den enthaltenen Auftrag zur beschleunigten Umsetzung von ÖPP-Projekten erneuert und bekräftigt. Auch der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode verfolgt das Ziel, weitere Öffentlich Private Partnerschaften voranzutreiben.

Fragen und Antworten zu Öffentlich Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau
Welche Vorteile bringen Öffentlich Private Partnerschaften beim Bundesfernstraßenbau für die Bürgerinnen und Bürger? Und was gewinnt die öffentliche Hand dabei? Gelten auf den betroffenen Streckenabschnitten auch weiterhin die Verkehrsregeln? Antworten auf diese und viele weitere Fragen können Sie hier nachlesen.


