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Der EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert Sie nachfolgend über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Fahrerlaubnisrecht. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt). Dem BMVBS ist es verwehrt, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen oder auf deren Behandlung Einfluss auszuüben.
Paragrafen

Rechtliche Grundlagen des EU-Führerscheins

Hier finden Sie Informationen über die wichtigsten rechtlichen Neuregelungen im Fahrerlaubnisrecht.

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Führerscheinklassen

Fahrerlaubnisklassen

Der folgende Abschnitt beschreibt zunächst die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Fahrerlaubnisklassen. Weiterhin werden diejenigen Fahrzeuge aufgeführt, die eine Prüfbescheinigung erfordern beziehungsweise fahrerlaubnisfrei sind. Anschließend werden die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen einander in Tabellenform gegenüber gestellt.

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Fahrer und Beifahrer

Fahranfänger/innen und "Begleitetes Fahren ab 17"

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) kann auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf.

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Lenkrad und Fahrer eines PKWs

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer

Informationen zum Mindestalter für den Führerschein, zum ordentlichen Wohnsitz, zum Vorbesitz eines Führerscheins anderer Klassen, zu ärztlichen Untersuchungen und zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis.

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Führerschein: Vorderseite

Welche Daten enthält ein Führerschein?

Der Führerschein wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Führerscheine bleiben gültig und brauchen, von Sonderfällen abgesehen, nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht zu werden. Welche Daten enthält ein Führerschein?

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Führerscheinkontrolle

Besitzstand und Übergangsregelungen

Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben.

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Radarfalle

Punktsystem

Das Punktsystem dient nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung, sondern gibt dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

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Schreibtisch in einer Praxis

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen einem Qualitätssicherungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen als neutrale Stelle überprüft wird.

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Register

Register beim Kraftfahrt-Bundesamt

Im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Im zentralen Fahrerlaubnisregister werden die neu erteilten Fahrerlaubnisse mit den Fahrerlaubnisklassen A bis E gespeichert.

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Flagge der Europäischen Union

Ausblick

Im Dezember 2006 wurde die 3. EG-Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in 2 Stufen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die in diesem Zusammenhang im deutschen Fahrerlaubnisrecht geplant sind.

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