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Sicherheit und Zustand von Spannbetonbrücken auf Bundesfernstraßen
Im Bereich der Bundesfernstraßen gibt es rund 38.000 Brücken, deren Anlagevermögen auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt wird. Beton- und Spannbetonbrücken haben dabei einen Anteil von circa 88 Prozent. Rund 65 Prozent der Brücken wurden im Zeitraum 1965 bis 1985 gebaut, insbesondere fast alle großen Talbrücken in den alten Bundesländern. Vor allem der in den letzten Jahrzehnten überproportional gestiegene Güterverkehr mit immer schwereren Fahrzeugen setzt den Brücken gewaltig zu und erfordert zunehmend Instandhaltungs- oder Verstärkungsmaßnahmen.
Bericht zum Thema Qualität, Dauerhaftigkeit und Sicherheit
Vor diesem Hintergrund hatte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages 2005 einen Bericht zum Thema Qualität, Dauerhaftigkeit und Sicherheit von Spannbetonbrücken der Bundesfernstraßen erbeten.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass für den Bestand an Spannbetonbrücken bei bestimmungsgemäßer Nutzung kein erkennbares Sicherheitsrisiko besteht, wenn die Bauwerke nach den bestehenden Vorschriften fachgerecht überwacht und festgestellte Schäden in angemessener Frist beseitigt werden.
Den vollständigen Bericht an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vom 13. Februar 2006 finden Sie in der rechten Spalte.
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit
Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit von Ingenieurbauwerken wird vor allem durch eine regelmäßige und fachkundige Überwachung und Prüfung gemäß DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung" gewährleistet.
Danach ist für jede Brücke im Abstand von sechs Jahren eine Hauptprüfung durch speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten handnah geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien die Bauwerke und zusätzlich erfolgen zweimal jährlich Beobachtungen im Hinblick auf augenscheinliche Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede einzelne Brücke nach festen Vorgaben dokumentiert.
Dokumentation der Schäden und Beurteilung des Zustandes
Die Dokumentation der Schäden und die daraus folgende Beurteilung des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner DV-Systeme. Hierbei werden die durch den Bauwerksprüfingenieur vergebenen einzelnen Bewertungen für die Bereiche Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote zusammengefasst. Diese Zustandsnoten bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung.
Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter, die für 2,5 Prozent der Bauwerke vergeben wurde, beschreibt einen Bauwerkszustand, der eine "Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich" macht. Dieser Zustand kann z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große Anzahl von Schäden, z.B. Betonabplatzungen, schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden usw. (Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit) beziehen, ohne dass die Standsicherheit gefährdet wäre. Wenn bei der Bauwerksprüfung eine Beeinträchtigung der Standsicherheit festgestellt würde, werden selbstverständlich sofort entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Standsicherheit des Bauwerkes weiter zu gewährleisten.
Die Zustandsnote trifft keine Aussage über den Umfang der Schäden und die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme, sondern ist nur ein Indikator dafür, ob in naher Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme durchzuführen ist. Für die Finanzierung der Erhaltungsmaßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan 2003 für den Zeitraum 2001 bis 2015 rund 34 Milliarden Euro veranschlagt.


