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Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 5/2009 vom 11.05.2009 hat das BMVBS die neu gefassten Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes den Ländern zur Einführung empfohlen.

Die Nutzungsrichtlinien enthalten nunmehr in einem umfassenden Regelwerk sämtliche im Bereich der Bundesfernstraßen zu beachtenden Handlungshinweise, Vertrags-, Bescheid- und Antragsmuster und sind wie folgt gegliedert:

  • Teil A: Begriffe
  • Teil B: Sondernutzung
  • Teil C: Sonstige Benutzung
  • Teil D: Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Teil E: Telekommunikationslinien
  • Teil F: Technische Bestimmungen

Weitere Einzelheiten sind dem ARS Nr. 5/2009 zu entnehmen.

Kontaktadresse:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat StB 15
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
E-Mail: ref-stb15@bmvbs.bund.de
Fax: +49 (0)228-99-300-3429

Bitte beachten Sie folgenden rechtlichen Hinweis.