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Kartenausschnitt Deutschland und Frankreich in Färbung der jeweiligen Landesfarben
Kartenausschnitt Deutschland und Frankreich

Quelle: Fotolia.de / fotomek

Auf der Grundlage des Elysée-Vertrags von 1963 haben sich über die meist zweimal jährlich durchgeführten Gipfeltreffen der beiden Regierungen hinaus regelmäßige Arbeitsbeziehungen zwischen den deutschen und französischen Ministerien entwickelt. Seit Januar 2003 finden die Regierungskonsultationen in Form gemeinsamer Ministerräte statt (Deutsch-Französischer Ministerrat – DFMR). Dies bedeutet, dass beide Kabinette in der Regel vollzählig zusammentreten und sich mit aktuellen Schwerpunktthemen auseinandersetzen. Darüber hinaus erörtern die Ressortchefs in bilateralen Gesprächen fachpolitische Themen.

Anlässlich des 55. Jahrestages des Elysée-Vertrages haben am 22. Januar 2018 die Assemblée Nationale und der Deutsche Bundestag eine gemeinsame Resolution zur Erneuerung des Elysée-Vertrages verabschiedet.

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben sich in der Folgezeit auf einen neuen völkerrechtlichen „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ geeinigt. Dieser Vertrag wurde am 22. Januar 2019 feierlich von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen unterzeichnet, daher „Vertrag von Aachen“. Der Vertrag von Aachen löst den Elysée-Vertrag von 1963 nicht ab, sondern schreibt ihn fort, beide Verträge sollen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Frankreich und Deutschland unterstreichen darin unter anderem ihr gemeinsames Bestreben, in den Regionen die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern, auch durch eine bessere Verknüpfung ihrer Eisenbahn- und Straßenverbindungen (Art. 16), den Klimaschutz in allen Politikbereichen sicherzustellen (Art. 18) sowie im Bereich des digitalen Wandels verstärkt zusammenzuarbeiten (Art. 21).

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet intensiv mit seinen französischen Partnerministerien zusammen, insbesondere dem Ministerium für Raumordnung und Dezentralisierung, dem der französische Minister für Verkehr angehört. Für Deutschland und Frankreich als gegenseitig wichtige Handelspartner sind ein leistungsfähiges, nachhaltiges und umweltgerechtes Verkehrssystem sowie die digitale Transformation des Verkehrssektors von grundlegendem Interesse. Die beiden Minister für Verkehr tauschen sich regelmäßig und vertrauensvoll aus.

Das Bundesverkehrsministerium und sein französisches Partnerministerium engagieren sich nachdrücklich für Projekte der bilateralen Zusammenarbeit, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zum Wirtschaftswachstum sowie zu einer umwelt- und klimafreundlicheren Mobilität leisten. Ein bedeutender Fortschritt in den deutsch-französischen Verkehrsverbindungen wurde mit der Stärkung der Zugverbindungen zwischen Berlin und Paris erreicht. Seit Dezember 2023 verbindet ein Nachtzug der ÖBB die beiden Hauptstädte und bietet eine komfortable und umweltfreundliche Alternative zum Flugverkehr. Ein weiterer Meilenstein folgte im Dezember 2024 mit der feierlichen Eröffnung der ICE-Direktverbindung Berlin–Paris, die die bisherige Bahnreisezeit zwischen den beiden Hauptstädten deutlich verkürzt und die Mobilität zwischen den beiden Ländern stärkt. 

Schwerpunkte der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Verkehrsbereich:

  • Verstärkte Kooperation im Schienenverkehr; Hochrangige Deutsch-Französische Gruppe Schiene seit 2010; Umsetzung der Projekte des Vertrags von Aachen
  • Direktzugverbindungen zwischen den Hauptstädten Berlin und Paris (Nachtzugverbindung der ÖBB seit Dezember 2023, ICE-Direktverbindung am Tag seit Dezember 2024)
  • Zusammenarbeit im Bereich Verkehr und Klima (u.a. zu den Themen alternative Kraftstoffe und innovative Antriebstechnologien)
    • Digitales Testfeld für automatisiertes und vernetztes Fahren seit 2017
    • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff
    • Einrichtung einer deutsch-französischen Dialogplattform für Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Neue Mobilitätsmöglichkeiten durch städtische Luftmobilität
  • Öffnung und Austausch von Mobilitätsdaten

Darüber hinaus findet zwischen den beiden für Verkehr zuständigen Ministerien eine enge Abstimmung zu europäischen Fragen statt, insbesondere im Vorfeld von EU-Verkehrsministerräten.  

Beschäftigte der beiden Ministerien haben die Möglichkeit, befristet an einem Personalaustausch teilzunehmen. Der regelmäßige Personalaustausch wurde im Jahr 2004 eingerichtet.