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Mit Privilegien für Elektrofahrzeuge im Verkehr setzt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) Anreize für den Umstieg auf eine nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Mobilität. Das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge, kurz Elektromobilitätsgesetz (EmoG), ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Die Bundesregierung verfolgt mit den Regelungen das Ziel, die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu fördern. Das EmoG dient als Grundlage, um elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum besondere Privilegien wie eigene, gebührenfreie Parkplätze einzuräumen, und ermöglicht die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen.

Das Elektromobilitätsgesetz sieht alle drei Jahre einen Bericht vor, um Erkenntnisse insbesondere zur Fortschreibung der Umweltkriterien zu gewinnen. Inhalte des Berichts sind unter anderem die Auswirkungen elektrisch betriebener Fahrzeuge im Hinblick auf Umwelt- und Klima, das Ladeverhalten dieser Fahrzeuge und die Entwicklung der Ladeinfrastruktur.

Der erste Bericht wurde mit Stand Juni 2018, der zweite mit Stand Dezember 2021 sowie der dritte mit Stand April 2025 vorgelegt. Die enthaltenen Handlungsoptionen stellen einen Beitrag zur weiteren Diskussion über die Förderung der Elektromobilität dar.

Eine Novellierung des EmoG befindet sich aktuell in Vorbereitung.