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Bild eines LKWs

Quelle: Adobe Stock / gopixa

Mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind vom 26. April 1974 (BGBl. 1974 II S. 565) stimmten Bundestag und Bundesrat dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (im Folgenden: ATP-Übereinkommen) zu. Das ATP-Übereinkommen regelt die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel in hierfür geeigneten Transportbehältnissen. In dem überwiegend technischen Regelwerk werden Prüfanforderungen an unterschiedliche Typen wärmegedämmter Beförderungsmittel (Lkw, Sattelanhänger, Container, Güterwaggons etc.) und deren Kühl- oder Heizanlagen festgelegt. Ferner werden die Temperaturbedingungen für einzelne leicht verderbliche Lebensmittel beschrieben und, daraus abgeleitet, die Verwendung konkreter Typen von Beförderungsmitteln bei internationalen Transporten vorgeschrieben. Das ATP-Übereinkommen wird fortlaufend an technische Entwicklungen und lebensmittelhygienische Anforderungen angepasst. Bislang sind 21mal Änderungen des ATP-Vertragstextes und der Anhänge zum ATP-Übereinkommen in innerstaatliches Recht der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt worden (zweimal durch Gesetz, 19mal durch Verordnung).

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt im Nachfolgenden eine nicht-amtliche Übersetzung der von der UNECE am 25.08.2026 veröffentlichten konsolidierten englischen Fassung des ATP-Übereinkommens zur Verfügung. Das BMV weist darauf hin, dass die Bereitstellung der Übersetzung eine Serviceleistung zu Informationszwecken ohne rechtliche Verbindlichkeit ist. Die hier veröffentlichte Übersetzung kann von der amtlichen Übersetzung abweichen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der im Bundesgesetzblatt bekannt gemachte Vertragstext einschließlich der dort bekannt gemachten amtlichen Übersetzung.