
Quelle: BAW
Bodenschutz
Der Boden stellt nicht nur Nutzfläche zur Verfügung, sondern ist auch zentraler Bestandteil im Ökosystem. Damit gibt er z.B. seine wertvollen Eigenschaften für die Wasserversorgung oder die Filterung von Stoffen direkt an Flora und Fauna weiter, und natürlich vice versa.
Nicht nur aus diesem Grund ist der Boden mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) seit 1998 gesetzlich geschützt. Nach dem Grundsatz eines vor- und nachsorgenden Bodenschutzes sind schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden und Vorsorge zur Gefahrenabwehr zu treffen. Dass Bodenschutz auch gleichzeitig Gewässerschutz ist, spiegeln die Regelungen des BBodSchG eindeutig wider.
Zum Schutz des Bodens werden frühzeitig im Vorfeld von baulichen Maßnahmen bodenrelevante Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt. So werden das Vorkommen von Schadstoffen im Boden oder gar ein Altlastenverdacht geprüft. Dies ist besonders wichtig beim Umgang von entnommenem Bodenmaterial, das wiederverwendet, verwertet oder beseitigt werden muss. Im Bodenschutz ist hier insbesondere die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 zu beachten, die 2023 durch die sog. Mantelverordnung[1] neu gefasst wurde. Sie konkretisiert die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens und passt diese in einigen Bereichen an den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen und vollzugspraktischen Erkenntnisse an. Zudem enthält die neue BBodSchV Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung, zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wind oder zum Auf- und Einbringen von Materialien.
Auch bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen an oder entlang von Verkehrswegen, die zu einer ökologischen Aufwertung führen sollen, kommt dem Boden in seiner zentralen Rolle im Ökosystem eine besondere Bedeutung zu. Sorgt man für einen „guten“ Boden mit standortgerechten Eigenschaften, ist dies eine solide Basis für den Erfolg aller Maßnahmen, die auch gute Potenziale für Flora und Fauna schaffen wollen. Der Erfolg solcher Maßnahmen wird mit bodenfunktionsbezogener Bewertung oder auch dem Konzept der Ökosystemleistungen vorgenommen werden.
Bei bodenbezogenen baulichen Maßnahmen oder bei der Unterhaltung der Verkehrsinfrastuktur beraten die nachgeordeten Behörden des BMV wie z.B. die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bei den Bundeswasserstraßen, die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) für Bundesfernstraßen oder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Schienenverkehr des Bundes. Mit Ihrer Expertise wirken sie bei der Beurteilung der Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung auf die Verkehrsinfrastrukturen des Bundes im Bereich des Bodenschutzes mit.
[1] Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und zur Gewerbeabfallverordnung, Bundesgesetzblatt I 2021, S. 2598.

Quelle: BfG
Gewässerschutz
Gewässer sind wertvolle Ökosysteme und bieten den Menschen eine unbezahlbare Lebensgrundlage. Sauberes Trink- und Brauchwasser sind Gewässernutzungen, ohne die der Mensch nicht leben kann. In diesem Sinne ist es für das BMV eine Selbstverständlichkeit, den Schutz der Gewässer bei allen Aktivitäten in seinem Ressort prioritär zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat durchgreifende Regelungen zum Gewässerschutz erlassen. Zentrales Instrument des Gewässerschutzes in Europa ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000. Deutschland hat die WRRL u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Die Gewässer einschließlich des Grundwassers sollen grundsätzlich aktiv in einen guten Zustand versetzt werden, Verschlechterungen des jetzigen ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern sollen vermieden werden.
Hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur betrifft der Gewässerschutz in besonderer Weise die Bundeswasserstraßen. Hier gilt es die Vereinbarkeit von ökologischen und ökonomischen Belangen bei der Schaffung und Erhaltung zuverlässiger und belastbarer Wasserbauwerke und Verkehrswege zu gewährleisten. Aber auch bei allen anderen Verkehrsträgern spielt der Gewässerschutz eine wichtige Rolle (z.B. Regenwasserbehandlung).
Das BMV nimmt seine Rolle beim Schutz sowie bei der Entwicklung der Gewässer aktiv wahr und erzeugt Synergien zu Aktivitäten der Bundesländer und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Zum Beispiel werden bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Bundeswasserstraßen, der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung und im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland ökologische Ziele verfolgt, entsprechende Maßnahmen umgesetzt und damit auch aktiver Gewässerschutz betrieben. Die Bundesanstalten für Gewässerkunde (BfG) und für Wasserbau (BAW) beraten hierbei und führen entsprechende Forschungsvorhaben durch.