Das Bundesministerium für Verkehr legt im Rahmen internationaler, europäischer und nationaler Vorschriften die Grundlage für eine sichere und nachhaltige Zivilluftfahrt in Deutschland fest. Dazu wurde ein staatliches Luftverkehrssicherheitsmanagementsystem implementiert, welches unter anderem die Publikation eines Sicherheitsprogrammes (State Safety Programme) sowie weiterer Dokumente beinhaltet, welche die Rahmenbedingungen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit festlegen.
Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland
Das Luftverkehrssicherheitsprogramm definiert die Grundlagen des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements.
Sicherheitsmanagementmechanismen umfassen Methoden auf Systemebene zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Luftverkehrssicherheit. Das deutsche Luftverkehrssicherheitsprogramm ist die Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems auf nationaler Ebene.
Es umfasst die Gesamtheit aller Aktivitäten der Luftfahrtbehörden und der am Luftverkehr beteiligten Organisationen und Personen, die das Ziel verfolgen, ein möglichst hohes Sicherheitsniveau des Luftverkehrs in Deutschland zu gewährleisten.
Luftverkehrssicherheitsprogramm
Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit in Deutschland
Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit in Deutschland fördern ein gemeinsames Grundverständnis
Zur Verdeutlichung des hohen Stellenwerts der Luftverkehrssicherheit wurden nationale Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit erarbeitet und in Kraft gesetzt, die sogenannte „State Safety Policy“. Ziel der gemeinsamen Grundsätze und Leitlinien ist es, eine positive Sicherheitskultur, einen offenen Austausch zu Themen der Luftverkehrssicherheit und das Miteinander der Luftfahrtakteure in Deutschland zu fördern. Mit den Grundsätzen und Leitlinien soll die Luftverkehrssicherheit als Grundlage allen Handelns in den Fokus der täglichen Betriebsabläufe rücken.
Unterzeichner der State Safety Policy
Folgende Luftfahrtakteure haben sich beim BMV dazu bekannt, die deutschen Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit und diese Prinzipien, soweit übertragbar, auch in eigenen Managementsystemen bzw. Sicherheitsgrundsätzen und Leitlinien zu berücksichtigen.
Luftfahrtakteure (Organisationen, Unternehmen, Vereine, Verbände etc.), die Interesse haben, sich ebenfalls zur State Safety Policy zu bekennen, kontaktieren diesbezüglich bitte ASMC@bmv.bund.de
Grundsätze und Leitlinien der Luftverkehrssicherheit (Safety Policy)
Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit
Der nationale Luftverkehrssicherheitsplan beinhaltet konkrete Maßnahmen zu Verbesserung der Luftverkehrssicherheit in Deutschland
Der nationale Luftverkehrssicherheitsplan (German Plan for Aviation Safety, GPAS) beschreibt konkrete Maßnahmen, um die Luftverkehrssicherheit stetig zu verbessern und aktuelle Themen, Gefährdungen sowie Risiken zu adressieren. Bei der Erstellung dieses Plans orientiert sich Deutschland am Globalen Plan für Flugsicherheit (Global Aviation Safety Plan – GASP) der Internationalen Organisation für die Zivilluftfahrt (ICAO) und dem „European Plan for Aviation Safety“, der regelmäßig von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA veröffentlicht wird.
Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit
Luftverkehrssicherheitsberichte der Bundesrepublik Deutschland
Die Luftverkehrssicherheitsberichte fassen Ereignisse sowie veranlasste Maßnahmen zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit zusammen
Sowohl gemäß VO (EU) Nr. 996/2010 als auch gemäß VO (EU) Nr. 376/2014 besteht eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, um die Öffentlichkeit über das aktuelle Sicherheitsniveau im zivilen Luftverkehr zu informieren. Die Luftverkehrssicherheitsberichte bilden einen wichtigen Bestandteil in der Dokumentation des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements.
Luftverkehrssicherheitsberichte
Luftverkehrssicherheitskultur
Im Rahmen des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements soll die Luftverkehrssicherheitskultur überwacht und stetig verbessert werden
Die Sicherheitskultur ist ein Ausdruck dessen, wie Sicherheit von Luftfahrtakteuren wahrgenommen, geschätzt und priorisiert wird. Das BMV beschäftigt sich im Rahmen des staatlichen Luftverkehrssicherheitsmanagements mit der Luftverkehrssicherheitskultur in Deutschland.
Dazu werden unter anderem regelmäßig Umfragen initiiert. Die Analyse der Ergebnisse trägt dazu bei, Trends und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheitsniveau und Sicherheitskultur zu etablieren.
Ereignismeldungen
Ein wesentlicher Gegenstand des Safety Managements ist die Auswertung sicherheitsrelevanter Daten. Durch Sammeln und Auswerten von Informationen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen können sicherheitsrelevante Trends zeitig erkannt werden, sodass diese Trends gar nicht erst in Unfälle münden. Nur durch die Kenntnis über die Fehler und eventuelle Folgen kann man feststellen, ob Änderungen in der Organisation oder im System sinnvoll oder sogar erforderlich sind. Die Quelle für die sicherheitsrelevanten Daten stellen die Meldungen und Hinweise derer dar, die jeden Tag mit ihr in erster Linie zu tun haben: Pilotinnen, Piloten, Fluglotsinnen, Fluglotsen, das Bodenpersonal an Flughäfen und Personen in ähnlicher Funktion. Je mehr Meldungen dieses Personenkreises zur Verfügung stehen, desto erfolgreicher kann Sicherheitsarbeit geleistet werden. Um die Meldebereitschaft von Luftfahrtpersonal zu fördern, ist es aber wichtig, eine Kultur ohne Angst vor negativen Auswirkungen für den Meldenden zu schaffen, egal ob strafrechtlicher, ordnungsrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Natur. Hierbei spricht man von der sogenannten Redlichkeitskultur, im Englischen „Just Culture“. In letzter Zeit wird zunehmend der Begriff „Safety Culture“ verwendet.
Ein wichtiger Beitrag zur Schaffung einer solchen Kultur ist die Verordnung (EU) Nr. 376/2014. Nach Artikel 16 Absatz 12 dieser Verordnung ist in den EU-Mitgliedstaaten eine zuständige Stelle zur Förderung der Redlichkeitskultur zu benennen. Diese Förderung kann insbesondere durch Beratung, Durchführung von Schulungen und dem Austausch mit Organen der Rechtspflege erfolgen. Außerdem kann sich Luftfahrtpersonal bei berechtigtem Zweifel der Einhaltung der Redlichkeitskultur eines Unternehmens nach den Vorgaben des Art. 16 an diese Stelle wenden. Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben wird staatlicherseits sichergestellt, dass der Person, die Kontakt zu der Stelle aufnimmt, hieraus keine persönlichen Nachteile entstehen. Daher werden Information zur Person anonymisiert und vertraulich behandelt.
Die Stelle wurde in der Abteilung Luftfahrt (LF) im Bundesministerium für Verkehr (BMV) eingerichtet. Sie kann über die Kontaktadresse aviation-safety-culture@bmv.bund.de formlos erreicht werden. Um ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu gewährleisten, erfolgt keine Rückantwort, es sei denn, dies ist ausdrücklich erwünscht und eine persönliche E-Mail-Adresse liegt vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stelle keine Ereignismeldungen im Sinne von Art. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 entgegennimmt.