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Der Schienenpersonenverkehr umfasst im Wesentlichen den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienenpersonennahverkehr.
In der EU steht allen Wettbewerbern seit 2016 der Zugang zu den nationalen und internationalen Schienenwegen offen. Deutschland war hier mit der schon 1994 erfolgten Marktöffnung ein Vorreiter.
Der Schienenpersonenfernverkehr findet in Deutschland ausschließlich eigenwirtschaftlich statt. Das heißt, dass das Angebot und die Durchführung von Verkehren ausschließlich in der Verantwortung von Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen. Diese stehen untereinander im Wettbewerb.
Der Schienenpersonennahverkehr ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Entsprechend der föderalen Struktur ist die Planung, die Organisation und die Finanzierung des ÖPNV von den Ländern und Kommunen bzw. den von ihnen benannten Aufgabenträgern zu leisten.