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Kupplung

Quelle: BMV

Das BMV erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Förderrichtlinie zur Erprobung und Unterstützung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK)

Ziel der Richtlinie ist eine ergänzende Bewertung der DAK im Schienengüterverkehr (SGV) im Hinblick auf die geplante EU-weite DAK-Migration. Kosten und Nutzen sollen besser eingegrenzt sowie Erfahrungen aus der Praxis heran gezogen werden. Dazu werden der Einsatz der DAK bis hin zum kommerziellen Betrieb gefördert, FuE-Projekte rund um die DAK unterstützt und übergeordnete Studien ermöglicht. Wirtschaftliche und technische Erprobung, Potentiale und Risiken sowie Einflussfaktoren und Hemmnisse werden vergleichbar zusammengetragen.

Factsheet/ Überblick

In dem Titel 1210 683 51 des Haushaltsplans 2026 sind für die Jahre 2026 bis 2029 derzeit Bundesmittel von bis zu 36,117 Mio. Euro vorgesehen. Die wichtigsten Eckpunkte zur geplanten Förderung sind im Entwurf des Factsheets zusammengefasst.

Download vorläufige Arbeitsfassung: Factsheet
Download vorläufige Arbeitsfassung: Gliederungsvorlage FL1 Pionierzüge
Download vorläufige Arbeitsfassung:
Bewertungsmatrix FL1 Pionierzüge
Download vorläufige Arbeitsfassung: Begriffsbestimmungen

Vorstellung der Förderrichtlinie in der derzeitigen Arbeitsfassung

Eine Vorstellung des aktuellen Arbeitsstandes mit Vertiefung zu den 3 Förderlinien ist zu folgenden Terminen online vorgesehen. Eine Anmeldung unter Ref-E13@bmv.bund.de ist bis jeweils 3 Werktage vor dem Termin möglich. Mit der Vorstellung soll das Feedback der Branche eingesammelt und für mögliche Überarbeitungen berücksichtigt werden.

ThemaTerminUhrzeit
1.      Nationaler DAK Jour FixeDi 12.05.15:00-17:00
2.      Förderrichtlinie allgemein #1Mi 13.05.09:30-11:00
3.      Förderlinie 1 vertieft #2Di 26.05.09:30-11:00
4.      Förderrichtlinie allgemein #3Do 28.05.13:30-15:00
5.      Förderlinie 2 vertieft #4Di 02.06.13:30-15:00
6.      Förderrichtlinie allgemein #5Do 04.06.13:30-15:00
7.      Förderlinie 3 vertieft #6Di 09.06.09:30-11:00
8.      ErsatzterminDo 11.06.09:30-11:00

Förderrichtlinie/ Förderaufruf 1

Die Förderrichtlinie umfasst 3 Förderlinien (FL). Die Priorisierung von Budget, Stichtagen und Bearbeitung der Skizzen erfolgt zu Gunsten der Pionierzüge (FL1), dann Forschung und Entwicklung (FL2) und abschließend Studien (FL3). Mit der Gliederungsvorlage und Bewertungsmatrix werden die Schwerpunkte des Wettbewerbsverfahren transparent ausgewiesen. Die Unterlagen für FL2 und FL3 folgen.

Download vorläufige Arbeitsfassung Förderrichtlinie
Download vorläufige Arbeitsfassung Förderaufruf 1

Zeitplanung/ Verfahren bis Veröffentlichung

Bei den hier bereitgestellten Dokumenten handelt es sich um vorläufige Arbeitsfassungen, zu welchen Sie ihr Feedback an das Referat E13 via Mail an Ref-E13@bmv.bund.de sowie in o.g. Terminen richten können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das haushaltsrechtlich vorgeschriebene Verfahren vor der Veröffentlichung von Förderrichtlinien eingehalten werden muss (Herstellung des Einvernehmens mit dem BMF nach VV Nr. 15.2 zu § 44 BHO, Anhörung des Bundesrechnungshofes nach § 103 Abs. 3 BHO). Dieses noch ausstehende Verfahren kann ggf. zu Änderungen an den „vorläufigen Arbeitsfassungen“ führen.

Erst im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger sowie die Bekanntgabe der Stichtage für den ersten Förderaufruf. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass im 2. Halbjahr 2026 zu allen 3 Förderlinien gestaffelt Skizzen eingereicht werden können.

Projektträger BALM/ Förderberatung

Seit Februar 2026 ist das BALM mit der Vorbereitung des Förderverfahrens beauftragt. Weiterführende Unterlagen nebst Informationsangeboten und Kontaktdaten finden Sie ab Mitte Mai auf der Website der Bewilligungsbehörde. Ideen für Förderprojekte für erstes Feedback können Sie jederzeit vorab bereits an den Projektträger (Mail: PioDAK@balm.bund.de) richten:

Zur BALM Förderwebsite

Rechtsrahmen:

Die Förderung der Förderlinie 1 erfolgt gemäß der Vorgaben aus Art. 16 VGVO, die Förderung der Förderlinie 2  und Förderlinie 3 nach Art. 25 AGVO. Zusammengefasste Informationen zu beiden Rechtsrahmen finden Sie nachfolgend:

Download: Auszug VGVO FL1 Pionierzüge
Download: Auszug AGVO FL2 FuE + FL3 Studien

Link zur VGVO
Link zur AGVO

CEF DAC Pioneer Trains

Vorbild für die deutsche Förderrichtlinie PioDAK sind die wegweisenden europäischen DAC Pioneer Trains im Programm Connecting Europe Facility (CEF) der CINEA im Auftrag der DG Move. Seit November 2025 werden auf ausgewählten europäischen Verkehren 7 DAK Pilotzüge gefördert. Diese adressieren mit unterschiedlichen Korridoren, Terrains, Witterungen, Kunden und Gütern eine breite Vielfalt möglicher Anforderungen, welchen die DAK im SGV ausgesetzt sein wird. Ein Augenmerk liegt dabei insbesondere auf der Beschaffung und Zulassung der DAK sowie der Auswertung der gewonnenen Daten und Erkenntnisse.

Zu Seite der DAC Pioneer Trains

Überblick europäische DAK-Aktivitäten:

Die DAK ist eine gemeinschaftliche europäische Aufgabe zur Stärkung des grenzüberschreitenden SGV. Das European DAC Delivery Programme (EDDP) von Europe´s Rail fasst die wesentlichen Arbeiten und Projekte auf seiner Website einschließlich dem DAC General Master Plan 2.0 zusammen:

Zur Seite der Rail Research: https://rail-research.europa.eu/eu-dac-delivery-programme/