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Flaggen EU

Quelle: Adobe Stock / Grecaud Paul

Verkehrspolitik ist in großen Teilen europäisch geprägt. Viele nationale Gesetze im Verkehrsbereich sind die Folge der zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament verhandelten Regelungsvorschläge der EU-Kommission.

Wichtige Orientierung für den Fahrplan der nächsten Jahre und Jahrzehnte sind die jährlich von der EU-Kommission vorgelegten Arbeitsprogramme sowie strategische Leitlinien und Mitteilungen. Die EU-Kommission hat durch ihr Initiativrecht die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen und Themen gezielt voranzubringen. Nachdem die EU-Kommission in den Mittelpunkt ihrer Arbeit der vergangenen Legislaturperiode (2019-2024) Themen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes gestellt hatte, setzt sie für diese Legislatur die Prioritäten im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Stärkung der Autonomie der EU. Die EU strebt für die Zeit bis 2029 mehr Investitionen in Forschung, Innovation und eine deutliche Steigerung des Bürokratieabbaus an, um die Innovationslücke zu China und den USA zu schließen. Sie will Maßnahmen für Dekarbonisierung und Wettbewerb umsetzen sowie die eigene Sicherheit stärken und Abhängigkeiten von Nicht-EU-Staaten verringern.

Am 16. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028-2034 vorgelegt, der auch Investitionen in die Infrastruktur vorsieht und in den kommenden Jahren auf EU-Ebene verhandelt werden wird.

Da die EU-Politik aber gemeinsam gestaltet wird, bringen sich die EU-Mitgliedstaaten zu den Plänen der EU-Kommission vorrangig über Fachministerräte ein. Das Bundesverkehrsministerium bringt die deutschen Interessen über den EU-Verkehrsministerrat ein, die Verkehrsformation des Rats der EU. Auch die Verhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission mit dem Ziel der Einigung auf die finalen Regelungen werden vom Bundesverkehrsministerium eng begleitet. Eine klare deutsche Positionierung und das Werben um Unterstützung im Kreis der EU-Mitgliedstaaten und EU-Parlamentarier ist zentraler Bestandteil der EU-Politik des Ministeriums.  

Deutschland wird sich deshalb auch in der laufenden Legislaturperiode weiter aktiv in die EU-Gesetzgebungsprozesse einbringen und setzt dabei folgende strategische Schwerpunkte im Bereich Mobilität:

Wettbewerbsfähiger Verkehrssektor:

Ein wettbewerbsfähiger Verkehrssektor braucht ein innovationsfreundliches Umfeld. Unter Berücksichtigung von Klimaneutralität und Technologieoffenheit soll effiziente und sichere Mobilität in unterschiedlichen Facetten ermöglicht werden. Das Regelungsumfeld muss attraktiv sein, Bürokratie, wo möglich, abgebaut werden. Notwendig sind effektive und straffe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Um Nachwuchs und Fachkräfte zu gewinnen, müssen Tätigkeitsfelder im Verkehrsbereich modern, attraktiv und leicht zugänglich gestaltet sein.

Sichere und resiliente Infrastruktur:

Die Verkehrsinfrastruktur in Europa und die Verkehrssysteme müssen - auch mit Blick auf eine mögliche Erweiterung der EU - belastbar und krisenfest sein und reibungslos funktionieren. Deutschland spielt als Logistikstandort und Verkehrsdrehscheibe in Europa eine zentrale Rolle und hat großes Interesse an der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) . Aufgrund der investiven Herausforderungen muss bei der Ausgestaltung der Finanzierung eine klare und bedarfsgerechte Fokussierung erfolgen. Priorität haben die Sicherung der Leistungsfähigkeit und Resilienz sowie die fristgerechte Fertigstellung des TEN-V-Kernnetzes bis 2030.

Auch im Bereich von Sicherheit und Verteidigung kommt der Verkehrsinfrastruktur eine wichtige Bedeutung zu. Deutschland nimmt dabei in Europa und der NATO eine herausragende Drehscheibenfunktion ein. Dabei kommen Investitionen in die (zivile) Infrastruktur auch der Verbesserung der militärischen Mobilität zugute.

Nachhaltig und innovativ:

Mit dem Green Deal der EU, der Strategie für nachhaltigen und intelligenten Verkehr und dem „Fit for 55“-Paket wurden in den vergangenen Jahren große Schritte beim Klimaschutz im Verkehr getan. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen in die Praxis müssen zwingend die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssektors im Blick sein. Dazu gehören auch rechtzeitige Evaluierungen und etwaige Anpassungen der Vorgaben. Die Beschleunigung der Elektrifizierung von Fahrzeugen wird von der Bundesregierung unterstützt. Hierfür müssen die bestehenden Instrumente zur Förderung der E-Mobilität ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch der ambitionierte europaweite Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur. Pauschale E-Fahrzeug-Quoten für Unternehmensflotten lehnt die Bundesregierung ab.

Neue Regelungsvorschläge auf europäischer Ebene sollten einen klaren Mehrwert für die Zukunftsfähigkeit der Union, für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger sowie für den Umwelt- und Klimaschutz bringen. Sie müssen die bereits verabschiedeten Maßnahmen sinnvoll und zielführend ergänzen und dabei die individuelle Mobilität als wichtigen Garanten sozialer Teilhabe und selbstbestimmten Lebens erhalten und unnötige Bürokratie vermeiden.

Mehrwert durch Digitalisierung im Verkehr:

Die Digitalisierung im Bereich der Mobilität von Personen und Gütern bietet großes Potenzial für Effizienz, Klimaschutz, Sicherheit, Kapazität, Angebot und Auswahl von Mobilitätsdiensten. Diese Potenziale sollten gezielt ausgeschöpft werden, unter Berücksichtigung der Herausforderungen digitaler Technologien. Damit kann gleichzeitig der Standort Europa gestärkt, die Umweltverträglichkeit des Verkehrs gefördert und ein wesentlicher Beitrag zur bürokratischen Entlastung geleistet werden. Deutschland unterstützt die Schaffung und Fortentwicklung eines Europäischen Mobilitätsdatenraums sowie die Verbesserung und Vervollständigung der Mobilitätsdatenbereitstellung.  Durch digitale Datenbereitstellung kann auch die Kombination verschiedener Verkehrsarten erleichtert werden. So entsteht ein attraktiver, multimodaler Verkehr. Die gesetzgeberischen Grundlagen hierfür werden auf EU-Ebene geschaffen. Auch der Rechtsrahmen für automatisiertes und vernetztes Fahren muss auf EU- und auf internationaler Ebene bei der UN-ECE weiterentwickelt werden.