Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Investitionsrahmenplan 2019 - 2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)

Quelle: BMV

Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§5 FStrAbG, §5 WaStrAbG, §5 BSWAG) hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) Fünfjahresplanungen zur Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen erstellt. Vor dem Hintergrund des integrierten Ansatzes der Verkehrspolitik der Bundesregierung werden die Fünfjahresplanungen als verkehrsträgerübergreifender sogenannter Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt.

Der Betrachtungszeitraum des aktuellen IRP umfasst die Jahre 2025–2029. Der IRP 2025-2029 ist den für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 vorgelegt worden.

Der von der Autobahn GmbH des Bundes gem. §8 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfraGG) erstellte Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025–2029 ergänzt den IRP 2025-2029 für die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung.

FAQ Investitionsrahmenplan 2025-2029

Was ist der Investitionsrahmenplan? 

Der verkehrsträgerübergreifende IRP ist ein wichtiges mittelfristiges Planungsinstrument der Verkehrsinvestitionen des Bundes und umfasst die Fünfjahresplanungen zur Verwirklichung des Ausbaus nach den geltenden Bedarfsplänen von Schiene, Straße und Wasserstraße. Gegenstand der Fünfjahresplanungen der drei Verkehrsträger sind Aus- und Neubauprojekte der Bedarfspläne, die einerseits sich bereits im Bau befinden (Tabellen A) als auch diejenigen, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird (Tabellen B). Ergänzt werden weitere wichtige Bedarfsplanmaßnahmen, für die Baurecht erst nach 2029 erwartet wird (Tabellen C). Für den Verkehrsträger Wasserstraße werden zudem größere Ersatzmaßnahmen separat ausgewiesen (Tabelle D). IRP und FRP sind als Momentaufnahmen in die Zukunft zu verstehen, welche Baubeginne im Betrachtungszeitraum möglich sein könnten, unter der Voraussetzung, dass die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen weiterhin gegeben ist, genügend Finanzmittel hierfür bereitgestellt werden und Baurecht wie geplant geschaffen wird.

Auf Grundlage der Fünfjahresplanungen werden die voraussichtlichen Investitionsbedarfe für den Aus- und Neubau nach den Bedarfsplänen im Betrachtungszeitraum ermittelt. Neben den Investitionsbedarfen für den Aus- und Neubau führt der IRP verkehrsträgerübergreifend auch die bis 2029 voraussichtlich bestehenden Bedarfe für die Erhaltung der Bestandsnetze und der sonstigen Investitionen auf.

Welche investitionspolitische Strategie verfolgt die Bundesregierung mit dem IRP 2025-2029?

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Investitionspolitik der Bundesregierung alle Verkehrswege in den Blick nimmt und die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen berücksichtigt. Die Mobilitätsbedürfnisse hängen sehr stark davon ab, wo sie leben, sind sehr breit gefächert und sehr weit ausdifferenziert. Die Bundesregierung greift daher stetig zur Unterstützung ihrer verkehrspolitischen Entscheidungen auf aktuelle Studien und Verkehrsprognosen zurück.

Der Schwerpunkt der Investitionspolitik des Bundes liegt stets auf dem Erhalt und der Qualitätsverbesserung der Bestandsnetze nach der im geltenden Bundesverkehrswegeplan formulierten Strategie, Erhalt vor Aus- und Neubau. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der deutschen Verkehrsnetze in den jährlichen Investitionsplanungen bzw. den Anmeldungen zum Haushalt hat bei allen Verkehrsträgern grundsätzlich der Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionsbedarf Vorrang vor den Aus- und Neubauinvestitionen. Die Wirtschaftlichkeit von Planungs- und Bauabläufen gebietet es aber auch, bereits begonnene Vorhaben zügig fortzuführen und mit der Umsetzung planerisch fortgeschrittener Aus- und Neubaumaßnahmen zu beginnen. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsentwicklung in Deutschland und zur Auflösung bestehender Lücken und Engpässe in den Netzen müssen auch weiterhin Neu- und Ausbaumaßnahmen der Bedarfspläne neu begonnen und im Haushalt mit finanziellen Mitteln unterlegt werden.

Wie viele Aus- und Neubauprojekte führt der IRP in den Tabellen B auf (bestandskräftiges Baurecht bis 2029 erwartet)?

Aufgeführt sind: 15 neue Vorhaben der Bundesschienenwege.

129 neue Vorhaben der Bundesstraßen in Auftragsverwaltung

3 neue Vorhaben der Bundeswasserstraßen

Warum ist ein bestimmtes Projekt nicht in den Tabellen B des IRP 2025-2029 aufgeführt?

In den Tabellen B des IRP sind ausschließlich Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne aufgeführt, die sich in fortgeschrittenen Planungsstadien befinden. Sofern sich ein Projekt hier nicht findet, das in Planung ist, ist davon auszugehen, dass die Planung noch nicht weit genug fortgeschritten ist oder andere Hürden bestehen, sodass nicht mit bestandskräftigem Baurecht bis 2029 gerechnet werden kann. Gegebenenfalls handelt es sich auch um ein Vorhaben, das aus Mitteln abseits der regulären Bedarfsplanfinanzierung umgesetzt wird, etwa nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen.

Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit der im IRP 2025-2029 enthaltenen Vorhaben?

Alle Bedarfsplanvorhaben der Tabelle B wurden gemäß dem Maßgabebeschluss 20/6037 des Haushaltsausschusses hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung eines aktuellen Verkehrsmengengerüstes und aktualisierter Kosten- und Wertansätze gemäß BVWP-Methodik überprüft. Im IRP 2025-2029 sind in der Tabelle B ausschließlich Bedarfsplanvorhaben enthalten, bei denen die Wirtschaftlichkeit auf aktuellen Grundlagen bestätigt wurde. Mittels der ausführlichen Projektdossiers können die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachvollzogen werden. Diese sind auf der Website des BMV veröffentlicht. Diese sind auf der Website des BMV veröffentlicht.