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Nach der aktuellen Verkehrsprognose „Basisprognose 2040“ (= 1. Prognosefall der Strategischen Langfrist-Verkehrsprognose „Verkehrsprognose 2040“) wird der Güterverkehr eine deutliche Steigerung erfahren: ausgehend vom Basisjahr 2019 werden bis 2040 das Gütertransportaufkommen um rund 17,3 % und die Gütertransportleistung um rund 31,2 % zunehmen – eine Steigerung, die unsere Straßen und Autobahnen alleine nicht bewältigen können. Alle Verkehrsträger werden hierfür benötigt, und jeder Verkehrsträger muss seine jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Es ist daher das Ziel der Bundesregierung, die Verkehrsträger besser zu verzahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern.
Hierzu brauchen Verlader und Speditionen einen Zugang zu beiden Verkehrsträgern und attraktive Angebote für den Kombinierten Verkehr. Der Bund fördert deshalb Investitionen in private Gleisanschlüsse und in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.
Kombinierter Verkehr
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist eine besondere Form des Güterverkehrs, bei der Ladeeinheiten (Container, Wechselbrücken oder Lkw-Sattelauflieger) über längere Distanzen auf der Schiene oder der Wasserstraße transportiert werden. Der Lkw wird nur auf einer möglichst kurzen Strecke – im sogenannten Vor- und Nachlauf – eingesetzt, um die Ladeeinheiten zu einer KV-Umschlaganlage zu transportieren oder von dort abzuholen und zum Entladeort zu bringen. Die Umschlaganlagen sind die Schnittstellen des Kombinierten Verkehrs. Mit geeigneten Kränen oder anderen Verladeeinrichtungen wechseln die Ladeeinheiten den Verkehrsträger.
Die Basisprognose 2040 sagt speziell für den Kombinierten Verkehr eine bedeutende Steigerung voraus. So sollen in diesem Segment ausgehend von 2019 das Gütertransportaufkommen bis 2040 um rund 88,9 % und die Gütertransportleistung um rund 81,0 % ansteigen. Der Grund dafür ist eine überdurchschnittliche Entwicklung bei Gütern, die sich grundsätzlich für den Transport im Kombinierten Verkehr eignen, z.B. Pakete, Postsendungen, Umzugs- und Sammelgüter. Die bestehenden KV-Umschlaganlagen werden dieses Aufkommen nicht bewältigen können; auch sind einige von ihnen in ein Alter gekommen, in dem sie ganz oder teilweise ersetzt werden müssen. Daher fördert der Bund Investitionen in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs privater Unternehmen sowie in den Ersatz bestehender Umschlaganlagen über eine Förderrichtlinie. Dank des Kombinierten Verkehrs finden pro Tag rund 17.000 Lkw-Fahrten weniger auf unseren Bundesfernstraßen statt; im Jahr summiert sich das auf fast 4,5 Mio. Lkw-Fahrten. Dadurch wird pro Jahr der Ausstoß von rund 2,7 Mio. t CO2-Emissionen vermieden.
Über die Fördermittel hinaus gewährt der Bund im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs weitere Privilegien:
- Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf des KV dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen aufweisen.
- Für Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf des KV bestehen Ausnahmen von Fahrverboten zur Ferienzeit sowie an Sonn- und Feiertagen.
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Vor- und Nachlauf des KV eingesetzt werden, können von der Kfz-Steuer befreit werden.
Gleisanschlüsse
Unternehmen, die über einen Zugang zu einem Gleisanschluss verfügen, können ihre Güter direkt an der Produktionsstätte in Güterwagen verladen. Um den Schienengüterverkehr zu stärken, fördert der Bund bereits seit 2004 den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen. Seit dem 1. März 2021 werden zusätzlich Zuführungs- und Industriestammgleise sowie multifunktionale Anlagen (z.B. Railports) gefördert. Außerdem umfasst die Förderung neben Neu- und Ausbau sowie Reaktivierung auch den Ersatz verschlissener Anlagen.
Strategiedialog multimodaler Güterverkehr
Der Strategiedialog wurde im Juni 2023 als Dialog- und Verständigungsforum zu Fragen des multimodalen Güterverkehrs ins Leben gerufen. In ihm sind, neben dem BMV, die Branchenverbände von Schiene, Binnenschiff und Straße, Umweltverbände sowie die Kundenseite mit den großen Industrie- und Handelsverbänden vertreten.
Am 17.12.2024 wurde einvernehmlich ein Strategiepapier mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung aller multimodalen Güterverkehre verabschiedet. Hierfür wurden die vorhandenen Überlegungen und Vorschläge zur Fortentwicklung des multimodalen Güterverkehrs zusammengeführt und diese für die praktische Umsetzung weiterentwickelt. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen wird einmal jährlich überprüft.