
Quelle: BMV
Mobilität klimafreundlich und intelligent verbinden
BMV hat einen Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nahverkehr“ veröffentlicht. Damit unterstützt das BMV Kommunen oder kommunale Verkehrsunternehmen bei der Realisierung – von der Projektidee über die Planung und den Bau bis zum Betrieb von urbanen Seilbahnprojekten.
Mit dem Leitfaden sollen Seilbahnen als nachhaltiges Mobilitätsangebot im urbanen Raum vorangebracht werden. Ziel ist es, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können. Denn in Deutschland gibt es bislang wenige Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich.
Warum urbane Seilbahnen?
- Seilbahnen sind im Vergleich zu anderen Verkehrssystemen klimafreundlich, preiswert, schnell realisierbar und zuverlässig.
- Wenn die Kabinen im Umlauf fahren, braucht es keinen Fahrplan.
- Seilbahnen sind platzsparend, haben immer freie Fahrt. Es gibt für sie keine Hindernisse.
- Sie können z.B. verkehrliche Lücken schließen, bestehende ÖPNV-Systeme erweitern und ergänzen oder überlastete Verkehrswege entlasten. Maßgeblicher Anwendungszweck ist aber das Überbrücken und Überwinden topographischer, baulicher oder verkehrlicher Hindernisse.

Quelle: BMV
Wie unterstützt das BMV?
- Das Ministerium hat im Jahr 2019 den Arbeitskreis Urbane Seilbahnen eingerichtet, um mit Vertretern von Kommunen, Ländern und der Wissenschaft Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes zu diskutieren.
- Der am 30.11.2022 (1. Auflage) veröffentlichte Leitfaden „Urbane Seilbahnen im öffentlichen Nachverkehr“ analysiert u. a. die stadt- und verkehrsplanerische Integration urbaner Seilbahnprojekte, bereits bestehende internationale urbane Seilbahnprojekte sowie den Stand von Planungen und Erfahrungen in Deutschland. Dabei umfasst er einen exemplarischen Projektablauf, welcher as Orientierungshilfe für die Umsetzungvon Seilbahnprojekten herangezogen werden kann.
- Das BMV unterstützt auch finanziell:
Seilbahnvorhaben sind bei einer Mindestvorhabengröße von 30 Mio. Euro mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des Gesetzes zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG)-Bundesprogramms förderfähig. Die Förderung des Projekts muss im Einklang mit dem Beihilferecht der Europäischen Union stehen. Hierfür ist eine Erörterung im Einzelfall erforderlich. - Der Investition in den Bau oder Ausbau eines Seilbahnsystems muss eine gesamtwirtschaftliche Bewertung vorangestellt werden, um durch Bundesfinanzhilfen unterstützt zu werden. Der entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweis ist nach dem bundesweit einheitlichen Berechnungsverfahren der Standardisierten Bewertung zu erbringen. Mit der 2022 veröffentlichten neuen Version (2016+) der Standardisierten Bewertung, wird die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteile von ÖPNV-Vorhaben, auch für urbane Seilbahnen, erheblich erleichtert.Sie ist die neue Grundlage für eine anteilige Bundesförderung als Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach dem GVFG.
![Tweet des BMVI: Mit der #Seilbahn entspannt ins Office? Das gibt es mancherorts schon! Wir wollen wissen, wie mehr Städte solche realisieren können. Deswegen werden wir anhand einer Studie einen Leitfaden dafür entwickeln. 6 Überflieger-Städte [...] Tweet des BMVI: Mit der #Seilbahn entspannt ins Office? Das gibt es mancherorts schon! Wir wollen wissen, wie mehr Städte solche realisieren können. Deswegen werden wir anhand einer Studie einen Leitfaden dafür entwickeln. 6 Überflieger-Städte [...]](/SharedDocs/DE/Bilder/G/tweet-seilbahn-210415.png?__blob=normal)
Quelle: Twitter / BMV
Wo kann ich mehr erfahren?
- Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG)
- Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS)