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Die Modernisierung des Verkehrssektors erfordert leistungsfähige, sichere und innovative Mobilitätsangebote. Autonome Fahrzeuge bieten das Potenzial, die Mobilität insbesondere in ländlichen Räumen und städtischen Randlagen zu verbessern, Angebotslücken zu schließen und den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig können autonome Fahrfunktionen im Güterkraftverkehr dazu beitragen, Transportprozesse effizienter zu gestalten und den zunehmenden Fahrpersonalmangel abzufedern. Die Förderung autonomer Mobilitäts- und Logistiklösungen leistet damit einen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen und leistungsfähigen Verkehrssystem. Die Überführung autonomer Fahrfunktionen vom Erprobungs- in den Regelbetrieb ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik des Bundes und Bestandteil des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode.

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Einführung, Erweiterung und Verstetigung von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion nach §§ 1d ff. des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Gefördert werden investive Maßnahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge insbesondere

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie
  • im Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Ziel ist es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für Verkehrssicherheit, Angebotsqualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit stärker nutzbar zu machen. Darüber hinaus sollen zusätzliche Mobilitäts- und Güterverkehrsangebote geschaffen werden, insbesondere in bislang unterversorgten ländlichen Regionen sowie zur Feinerschließung im städtischen Raum. Die Förderung soll dazu beitragen, autonome Mobilitäts- und Logistiklösungen dauerhaft in die Verkehrspraxis zu integrieren und ihre gesellschaftliche Akzeptanz weiter zu erhöhen.

Fördergegenstand:

  • Gefördert werden Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen. Dazu gehören insbesondere:
  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrfunktionen ausgestattet sind,
  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden,
  • die nachträgliche Ausrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
  • Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen.

Förderfähig sind sowohl Vorhaben im Regelbetrieb als auch im Erprobungsbetrieb. Voraussetzung ist jeweils, dass die geförderten Fahrzeuge anschließend dauerhaft eingesetzt werden und ein Zweckbindungszeitraum von drei Jahren ab Inbetriebnahme eingehalten wird.

Modellregionen für autonomes Fahren:

Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt auf Vorhaben, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen. Damit unterstützt das BMV eine Zielsetzung des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen. Bei der Auswahl der Vorhaben werden daher Projekte besonders berücksichtigt, die in Anlehnung an die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zum autonomen Fahren einen nachhaltigen Beitrag zum Aufbau solcher Modellregionen leisten.

Fördervolumen:

Für den Förderaufruf stehen Haushaltmittel von bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung.

Die maximale Förderung beträgt je Antragsteller:

bis zu 750.000 Euro bei Anwendung der DAWI-De-minimis-Regelung,
bis zu 300.000 Euro bei Anwendung der allgemeinen De-minimis-Regelung.

Weitere Informationen zum Förderaufruf, zum Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungs-dienstleistungen (BAV) zur Verfügung. Anträge können ab dem 01.09.2026 über das Förderportal easy online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.