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Die israelische Verkehrsministerin Miri Regev und der deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder

Quelle: BMV

Die israelische Verkehrsministerin Miri Regev und der deutsche Verkehrsminister Patrick Schnieder haben ihr Abkommen über den Umtausch von Führerscheinen erweitert und ermöglichen damit künftig das gegenseitige prüfungsfreie Umschreiben für die Führerscheinklassen A, A1 und A2. Das gegenseitige prüfungsfreie Umschreiben von Fahrerlaubnissen der Klasse B ist bereits zwischen Israel und Deutschland geregelt.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

Israel und Deutschland sind eng miteinander verflochten – und das auch im Straßenverkehr. Bürgerinnen und Bürger können auch noch nach einem Jahr prüfungsfrei weiter Auto oder Motorrad im jeweils anderen Land fahren und Führerscheine der Klasse A und B ohne Test umschreiben lassen. Das bedeutet weniger Bürokratie und einen vereinfachten Zugang zu Mobilität sowohl für Israelis als auch Deutsche.

Die zwischenstaatliche Vereinbarung bedarf noch der Umsetzung in nationales Recht, um für Bürger Wirksamkeit zu erlangen. Im Rahmen eines Verordnungsgebungsverfahrens wird zeitnah die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis) daraufhin angepasst.

Mit dem israelischen Führerschein kann zwölf Monate in Deutschland ohne Umschreibung gefahren werden. Nach spätestens zwölf Monaten Aufenthalt muss der Führerschein umgeschrieben werden.

Deutsche Führerscheine werden in Israel für Touristen bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt. Sofern ein ständiger Wohnsitz begründet wurde, muss innerhalb eines Jahres der deutsche Führerschein in einen israelischen umgeschrieben werden. Für die Umschreibung ist kein Fahrtest erforderlich. Betroffene müssen sich für die Umschreibung an die KFZ-Zulassungsstelle wenden.