Quelle: Freepik
Das Ministerium erarbeitet ein neues Gesetz zur Nutzung von Mobilitätsdaten. Dazu tauscht sich das Ministerium mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aus.
Die nächste E-Ladesäule finden, Benzinpreise vergleichen, live die Ankunftszeit der nächsten S-Bahn checken – all das ist durch das Verwerten von Mobilitätsdaten möglich. Sowohl regional als auch im ganzen Land hilft das den Menschen, sich von A nach B zu bewegen.
Wie diese Daten genutzt und ausgetauscht werden können, wird gesetzlich geregelt. Zum einen auf EU-Ebene. Die Mitgliedsstaaten können zusätzlich Gesetze erarbeiten, um weitere Probleme auf nationaler Ebene zu adressieren. Deswegen arbeitet das Ministerium nun an einem Gesetz, was die verbesserte Bereitstellung und Verwertung von Mobilitätsdaten in Deutschland regeln soll. Das Bundesministerium stellt bereits Plattformen zur Verfügung, auf denen diese Daten geteilt werden können – zum Beispiel die Mobilithek und den Mobility Data Space.
Quelle: Twitter/BMV |
Nun erarbeitet das Ministerium ein Mobilitätsdatengesetz. Davon sollen sowohl die Betreiber von Verkehrsangeboten und Mobilitätsplattformen als auch Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen profitieren. Um das zu gewährleisten, hat das Ministerium die Gestaltung des Gesetzes geöffnet und Vertreter und Vertreterinnen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und auch der Zivilgesellschaft zum Dialog eingeladen. Heute startete dieser Prozess in Berlin mit rund 75 Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Im Laufe der nächsten Monate folgen noch weitere Workshops zu spezifischen Themen, in denen Wünsche und Anliegen der Betroffenen diskutiert werden – von der Qualität der Daten, ihrer Standardisierung, und Regeln für die Nutzung.
Quelle: Twitter/BMV |
Dieses Gesprächsformat macht eine transparente Beteiligung in der Gestaltung des neuen Gesetzes möglich. Es zielt darauf ab, die besten Rahmenbedingungen für die effiziente Nutzung von Mobilitätsdaten zu schaffen. So wird Mobilität modern, digital und vor allem auch klimafreundlich gestaltet. Das Gesetz soll 2024 verabschiedet werden.