
Quelle: Deutsche Bahn AG / Pablo Castagnola
An der Schiene soll es noch leiser werden. Das Ministerium und die Deutsche Bahn AG (DB AG) haben ein neues gemeinsames Lärmminderungsziel für die nächsten 10 Jahre beschlossen.
Am 14.12.2020 stellten Vertreter von Bund und DB AG das neue "Lärmschutzziel 2030" an der Schiene vor: Bis Ende 2030 soll die Hälfte aller Anwohner an Bahnstrecken von Schienenlärm entlastet werden.
Bisheriges Reduzierungsziel 2020 erreicht
Das Ministerium hatte für das Jahr 2020 das Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm zu halbieren - ausgehend vom Bezugsjahr 2008. Vom menschlichen Gehör wird eine Minderung um 10 dB(A) als Halbierung des Lärms empfunden.
Dies wurde erreicht durch zahlreiche Maßnahmen wie:
- Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems. Seit 2013 gilt: Laute Züge zahlen mehr als leise.
- Förderung der Güterwagenumrüstung von lauten Grauguss-Bremssohlen auf leisere Verbundstoff-Bremssohlen mit 152 Mio. Euro.
- Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Seit 1999 hat das Ministerium bisher insgesamt über 1,5 Milliarden Euro in Lärmsanierungsmaßnahmen investiert.

Quelle: BMV
Neues Reduzierungsziel 2030
Für das Lärmminderungsziel 2030 hat das Ministerium unter Mitwirkung des EBA sowie in Abstimmung mit der DB AG ein Szenario entwickelt, wie der Kreis der von Schienenlärm betroffenen Menschen weiter verkleinert werden könnte. Die Entwicklung dieses Szenarios entstand im Dialog mit den Bundesländern, den Kommunen und Gebietskörperschaften, der Wissenschaft und Bürgerinitiativen, sowie dem Umweltbundesamt. Demnach sind aktuell knapp 1,7 Mio. Menschen von Schienenlärm oberhalb des nächtlichen Lärmpegels von 57 dB(A) betroffen. Die Reduktion um 50 Prozent auf gut 850.000 Menschen bis zum Jahr 2030 soll zentrales Ziel der Lärmschutzmaßnahmen des Ministeriums und der DB AG sein.
Dies wird erreicht durch:
- Weitere Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Im laufenden Jahr stellt das Ministerium rund 139 Millionen Euro zur Verfügung.
- Gefördert wird auch der zusätzliche Lärmschutz an besonders belasteten Strecken wie dem oberen Mittelrheintal, dem Inntal / Brennerzulauf und dem Elbtal.
- Zum Fahrplanwechsel 2020/21 kamen erstmals die Regelungen des 2017 verabschiedeten Schienenlärmschutzgesetzes zur Anwendung. Es untersagt den Betrieb lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz.
- Vorantreiben von innovativen Lärmschutztechniken an Fahrzeugen und Infrastruktur als Teil eines dauerhaften Experimentier- und Versuchsfelds ("LärmLab21")