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Aufnahme einer Autobahn vor einem Sonnenuntergang mit Langzeitbelichtung.

Quelle: Adobe Stock / shantihesse

Vier Jahre nach dem Betriebsstart der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung evaluiert. Ziel der Reform war es, die Aufgaben für Bundesautobahnen zentral zu bündeln und so die Leistungsfähigkeit der Bundesautobahnen zu stärken, damit alle Autobahnnutzer von einer modernen und sicheren Infrastruktur profitieren. Schneller planen, effizienter bauen, betreiben und erhalten. Das ist der Fokus seit dem Betriebsstart am 1. Januar 2021.

Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr:

Die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist gelungen. Die Evaluierung zeigt, dass wir im Hinblick auf die Reformziele in kurzer Zeit bereits viel erreicht haben. Die Ergebnisse machen allerdings auch deutlich, dass noch Potenziale bestehen, die in den kommenden Jahren genutzt werden müssen. So gilt es unter anderem, flächendeckend die Voraussetzungen für digitales Planen und Bauen zu schaffen und Prozesse weiter zu verschlanken. Daran arbeiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt.

Doris Drescher, Präsidentin des Fernstraßen-Bundesamtes:

Bundeseinheitliche Verfahrensweisen, Planungsbeschleunigung und Digitalisierung sind von Anfang an unsere Kernthemen. Mit Planfeststellungsverfahren aus einem Guss und einem ressortweiten digitalen Beteiligungsportal, mit bedarfsoptimierten Lösungen im Anbaubereich der Autobahn für Erneuerbare und 5G und der ersten digitalen Austauschplattform des Bundes für Planung und Bau konnten wir erste Marken setzen. Die Weiterentwicklung dieser Kernthemen steht ganz im Zeichen der Reform.

Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes:

Die große Autobahn-Reform ist geglückt. Die Bündelung der Zuständigkeiten unter einem Dach hat zu effizienteren Planungs- und Bauprozessen geführt. Gleichzeitig zeigt der Bericht konkrete Handlungsfelder auf, in denen wir unsere Leistung weiter verbessern werden.

Am 1. Januar 2021 hat der Bund von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung der rund 13 200 km Bundesautobahnen übernommen. Zur Ausführung dieser Aufgaben hat der Bund „Die Autobahn GmbH des Bundes“, eine 100-prozentige Bundesgesellschaft, gegründet und das Fernstraßen-Bundesamt als neue Bundesbehörde errichtet.

Der Bericht zur Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung kann hier eingesehen werden.

FAQ zur Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung

Was versteht man unter der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung?

Am 1. Januar 2021 hat der Bund von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung der rund 13 200 km Bundesautobahnen übernommen sowie jener Bundesstraßen, die die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg in Bundesverwaltung übergeben haben. Wie zuvor finanziert der Bund die Autobahnen.

Zur Ausführung dieser Aufgaben hat der Bund „Die Autobahn GmbH des Bundes“, eine 100-prozentige Bundesgesellschaft, gegründet und das Fernstraßen-Bundesamt als neue Bundesbehörde errichtet.

Was genau macht die Autobahn GmbH des Bundes?

Die Autobahn GmbH mit der Zentrale in Berlin, 10 regionalen Niederlassungen, 42 Außenstellen und 178 Autobahnmeistereien, der Verkehrszentrale Deutschland und 8 regionalen Verkehrszentralen hat seit dem 1. Januar 2021 die Ausführung von Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb sowie Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen übernommen.

Neben den Autobahnen ist die Autobahn GmbH in den drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen seit dem 1. Januar 2021 auch für die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes zuständig.

Die Autobahn GmbH nimmt die Bauherrenfunktion wahr, plant die Maßnahmen und setzt sie baulich um. Außerdem führt sie den Betriebsdienst aus (z. B. Winterdienst).

Was genau macht das Fernstraßen-Bundesamt (FBA)?

Das FBA mit dem Hauptsitz in Leipzig und drei regionalen Standorten (Bonn, Hannover und Gießen) hat seit dem 1. Januar 2021 im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übernommen und ist insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung.

Zudem ist das FBA Dienstherrin für die Beamtinnen und Beamten, die aus den Ländern zum Bund versetzt wurden und denen Tätigkeiten bei der Autobahn GmbH zugewiesen wurden.

Daneben unterstützt das FBA auch das Bundesverkehrsministerium (BMV) bei der Bearbeitung von straßenrechtlichen und bautechnischen Verwaltungsaufgaben.

Was war das Ziel der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung?

Ziel der Reform war es, die Aufgaben für Bundesautobahnen zentral zu bündeln und so die Leistungsfähigkeit der Bundesautobahnen zu stärken, damit alle Autobahnnutzer von einer modernen, sicheren Infrastruktur profitieren.

Schneller planen, effizienter bauen, betreiben und erhalten. Das ist der Fokus seit dem Betriebsstart am 1. Januar 2021.

Warum wurde eine Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung durchgeführt?

Die Evaluierung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist ein Auftrag aus der Begründung des Gesetzes zur Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGG) und des Gesetzes zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamtes (FStrBAG). Demnach sind die Ziele der Reform sieben Jahre nach Inkrafttreten der Gesetze am 18. August 2017 zu evaluieren.

Ungeachtet dessen ist es dem Bundesverkehrsministerium (BMV), der Autobahn GmbH und dem FBA ein wichtiges Anliegen, objektiv darzulegen, was in diesem Reformprozess bereits erreicht wurde und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht.

Was wurde bei der Evaluierung konkret untersucht?

Für die Evaluierung wurden die in den Gesetzesbegründungen formulierten Ziele in fünf Themenbereichen untersucht.

Das Cluster „Transformation“ bezieht sich zum einen auf die formale Entflechtung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung und zum anderen auf den erforderlichen Aufbau und die Herstellung der Betriebsfähigkeit der Autobahn GmbH und des FBA zum 1. Januar 2021.

Das Cluster „Qualität der Autobahn“ befasst sich mit der Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards für die Bundesautobahnen, verbunden mit einer verstärkten Berücksichtigung von bundesweit einheitlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung sowie einer klaren Ausrichtung auf den Lebenszyklus von Bundesautobahnen.

Im Cluster „Effizienz der Verwaltung“ sind Ziele zusammengefasst, die die Steigerung der Effizienz der Bundesfernstraßenverwaltung abbilden, u. a. die Bündelung von Aufgaben, der Wegfall von Verwaltungsinstanzen, die Straffung von Verfahrensabläufen, die Änderung von Anreizstrukturen und die Verbesserung der personellen Situation.

Das Cluster „Einheitliche Leitung und Steuerung“ befasst sich mit der angestrebten Harmonisierung der Leitung und Steuerung in der Verwaltung der Bundesautobahnen im Rahmen der Reform. Dazu zählen die Synchronisierung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung, die Stärkung der Bauherrenkompetenz, das netzweite und einheitliche Kosten- und Leistungsmanagement sowie die einheitliche Leitung und Umsetzung gleicher Qualitätsstandards.

Im Cluster „Transparenz“ wurde untersucht, inwiefern seit der Reform Organisationsstrukturen, Entscheidungsprozesse und Berichtspflichten in der Autobahn GmbH etabliert wurden, um die Transparenz über ihre Betriebsaktivitäten zu erhöhen. Zudem wird untersucht, wie die Öffentlichkeitsarbeit der Autobahn GmbH und des FBA zu einer Steigerung der Transparenz nach außen beitragen können.

Wie wurde die Evaluierung durchgeführt?

Die Evaluierung hat das BMV mit Unterstützung einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Januar bis Juni 2025 durchgeführt. Die Autobahn GmbH und das FBA waren in den Prozess eingebunden.

Für die Evaluierung wurden zahlreiche Unterlagen und Dokumente analysiert (z. B. Organigramme, Geschäftsverteilungspläne, Geschäftsprozesse, Jahresabschlüsse, Wirtschafts- und Investitionspläne, Bau- und Erhaltungsprogramme, Statistiken zu Baustellen u.v.m.). Außerdem wurden Interviews mit 49 Wissensträgern durchgeführt und ähnlich strukturierte Reformvorhaben verglichen, u. a. die ASFINAG als österreichisches Modell einer Infrastrukturgesellschaft, welche für Planung, Bau, Betrieb und Maut des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes verantwortlich ist, oder die Dataport AöR., ein IT-Dienstleister in Trägerschaft mehrerer Bundesländer, der aus verschiedenen Vorgängerorganisationen hervorgegangen ist.

Welcher Zeitraum wurde bei der Evaluierung betrachtet?

Bei der Evaluierung wurde der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 betrachtet. Somit konnten zwar vier volle Betriebsjahre berücksichtigt werden. Allerdings ist der Betrachtungszeitraum bei einer Reform dieser Größe vergleichsweise kurz und insofern konnten noch nicht alle Reformziele abschließend bewertet werden.

Was ist das Ergebnis der Evaluierung?

Die Evaluierung hat ergeben, dass im Hinblick auf die Reformziele bereits viel erreicht wurde und die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung gelungen ist. Es bestehen aber noch Potenziale, die es in den kommenden Jahren zu nutzen und umzusetzen gilt. Das betrifft u. a. die Bereiche Digitalisierung und eine angemessene, überjährige Finanzierung der Bundesautobahnen.

Welche konkreten Vorteile hat die Reform bisher gebracht?

Durch die Neuordnung sollen Bauprojekte an und auf den Autobahnen schneller, effizienter und wirtschaftlicher aus einer Hand geplant, genehmigt und durchgeführt werden.

Vor dem 1. Januar 2021 haben die Länder in unterschiedlicher Intensität Personal und Ressourcen bereitgestellt. Dadurch hat insbesondere die Planung von Bauprojekten unterschiedlich lange gedauert.

Indem Autobahn GmbH und FBA die Kompetenzen bündeln, können durch diesen Erfahrungsschatz Planung und Bau beschleunigt und zum bundesweiten Maßstab gemacht werden. Ein Beispiel ist das Kompetenzzentrum Brückenmodernisierung, das seit Mitte 2024 die Brückenmodernisierungsmaßnahmen der Autobahn GmbH bundesweit steuert.

Durch die Reform können außerdem z. B. notwendige Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen über Landesgrenzen hinweg geplant und umgesetzt werden. So werden die Kapazitäten des Autobahnnetzes optimal genutzt und Staus minimiert. Die Mainbrücke Mainflingen steht exemplarisch für die erfolgreiche Umsetzung eines landesgrenzenübergreifenden Bauprojekts durch die Autobahn GmbH. Als verbindendes Element zwischen Hessen und Bayern stärkt sie nicht nur die überregionale Mobilität, sondern zeigt auch, wie effiziente Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg moderne Infrastruktur ermöglicht. Die Autobahn GmbH übernimmt dabei eine zentrale Rolle in Planung, Koordination und Realisierung – für eine leistungsfähige und zukunftssichere Verkehrsanbindung.

Durch Innovation werden die Autobahnen zudem moderner und sicherer. Die Autobahn GmbH entwickelt beispielsweise ein System weiter, das für mehr Sicherheit auf Deutschlands Autobahnen sorgt: C-ITS steht für „kooperative intelligente Verkehrssysteme“ und setzt auf die Vernetzung von Fahrzeugen, Diensteanbietern und Infrastruktur. Das Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf den Autobahnen zu erhöhen. Die Vorteile der C-ITS-Kommunikation sind vielfältig. Denn Verkehrsteilnehmer können vorausschauender und sicherer fahren, da sie frühzeitig und in Echtzeit über die aktuelle Verkehrssituation und mögliche Gefahrensituationen informiert werden.

Eine bundesweite Verkehrszentrale im Frankfurt am Main sorgt für mehr Effizienz im Verkehrsmanagement und dadurch für noch mehr Sicherheit.

Durch Digitalisierung und Vereinheitlichung können Prozesse beschleunigt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Alle zehn Niederlassungen der Autobahn GmbH setzen inzwischen ein autobahneigenes IT-Tool ein, welches eine automatisierte Überprüfung nach einheitlichen Standards ermöglicht. Dadurch konnte die Bearbeitungsdauer für die Antragsprüfung signifikant beschleunigt werden, von rund drei Wochen vor der Reform auf im Regelfall unter einen Tag.

Was waren bisher die größten Herausforderungen?

Die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung wurde im Zuge einer der komplexesten und ambitioniertesten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte in nur knapp dreieinhalb Jahren durchgeführt. Im Verlauf des Gründungsprozesses gingen mehr als 10 000 Mitarbeiter (Beamte sowie Angestellte), mehr als 70 000 Verträge und rund 4 500 Planungs- und Bauprojekte sowie Betriebsmittel und Anlagengegenstände wie Fahrzeuge) aus den 16 Landesverwaltungen auf die Autobahn GmbH über. Vor diesem Hintergrund war es eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten, dass beiden Institutionen am 1. Januar 2021 störungsfrei den Betrieb aufnehmen konnten.

Eine große Herausforderung stellte dabei der hohe Grad an Heterogenität in den Auftragsverwaltungen dar. Die Überführung der 16 Landesauftragsverwaltungen und der Aufbau der Autobahn GmbH und des FBA erfolgte vor dem Hintergrund stark unterschiedlicher Ausgangslagen mit Blick auf die Personalausstattung, den organisatorischen Reifegrad und die Finanzierung. So übernahm die Autobahn GmbH mehr als 2 000 nicht konsolidierte IT-Anwendungen von den Auftragsverwaltungen, die bis Ende 2023 auf unter 300 reduziert werden konnten.

Mit dem Beschluss des „Zukunftspakets leistungsfähige Autobahnbrücken“ im März 2022 rückte die bereits zuvor bekannte Problematik des baulichen Zustands vieler Autobahnbrücken noch mehr in denFokus. Das BMV und die Autobahn GmbH identifizierten rund 4 000 besonders dringliche Brückenwerke im Autobahnnetz, die vorrangig bis zum Jahr 2030 erneuert oder ersetzt werden sollen. Zur Umsetzung dieses Großvorhabens ist eine erhebliche Ausweitung der Sanierungsleistung erforderlich. Diese Anforderung bedingt eine umfassende strategische Neujustierung in der Projektsteuerung und Ressourcenplanung der Autobahn GmbH.

Damit die Autobahn GmbH die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann und um die Reformziele vollständig zu erreichen, muss sie mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Bisher gibt es hier keine ausreichende Planungssicherheit durch eine angemessene, überjährige Finanzierung. Dies zu ändern hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgenommen.

Wo finde ich den Evaluierungsbericht?

Der Evaluierungsbericht zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung kann hier eingesehen werden.