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Verkehrsminister Steffen Bilger will Innovationen im Verkehrsbereich ermöglichen. Derzeit laufen auf europäischer Ebene Verfahren zur Anerkennung des Fahrerassistenzsystems von Tesla (bisher bekannt unter dem Namen „FSD – Full Self-Driving Supervised“). Bilger setzt sich für eine zeitnahe Genehmigung ein. Allerdings ist der aktuelle Name „FSD“ etwas irreführend. Es geht hierbei nicht um ein System, das die vollständige Fahraufgabe übernimmt. Tatsächlich handelt es sich um ein Fahrerassistenzsystem, das bestimmte Fahraufgaben wie Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützen kann. Der Fahrer muss jedoch jederzeit aufmerksam bleiben. Tesla hat angeboten, das System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger:
Aktuell wird auf europäischer Ebene über die Genehmigung des Assistenzsystems von Tesla diskutiert. Dabei sind viele technische Dinge zu klären, aber auch Fragen der Haftung. Darüber habe ich mich im September mit Tesla ausgetauscht. Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt. Auf dieser Grundlage werde ich mich jetzt dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird. Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.
Technologieoffen und sicherheitsorientiert
Deutschland begleitet das Genehmigungsverfahren im engen Austausch mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der niederländischen Typgenehmigungsbehörde und Tesla. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen technologieoffenen und zugleich sicherheitsorientierten Ansatz. Das System zeigt nach bisherigen Erkenntnissen insbesondere im Stadtverkehr ein hohes Leistungsvermögen. Gleichzeitig wurden Fragen hinsichtlich einzelner Systemfunktionen sowie der Haftungsverantwortung intensiv geprüft.
Im Rahmen der Gespräche im September haben sich das Bundesverkehrsministerium und Tesla darauf verständigt, dass das Fahrerassistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig – um maximal zehn Prozent – überschreiten darf. Deutschland hat seine Bereitschaft signalisiert, diesen Ansatz im europäischen Verfahren konstruktiv zu begleiten. Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen können situationsabhängig zu einem gleichmäßigeren und flüssigeren Verkehrsablauf beitragen.
Fahrer bleibt verantwortlich
Ebenso stand die fortbestehende Verantwortung der Fahrer beim Einsatz im innerstädtischen Verkehr im Mittelpunkt der Gespräche. Da es sich um ein Fahrerassistenzsystem handelt, bleibt die Verantwortung für die Fahrzeugführung grundsätzlich bei der fahrzeugführenden Person. Sie ist weiterhin zu 100 Prozent verantwortlich für die sichere Fahrzeugführung.
Auf Grundlage dieser Einigungen unterstützt Deutschland eine zeitnahe Fortführung des europäischen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel, den Nutzen innovativer Fahrerassistenzsysteme unter Wahrung hoher Sicherheitsstandards möglichst schnell in Europa verfügbar zu machen.