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Der Radverkehr leistet viel für die Gesellschaft, z. B. als klimaschonende Mobilitätsform zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung, als tägliche körperliche Aktivität für die Gesundheit oder bei Kindern und Jugendlichen als eine frühe Gelegenheit, wichtige Fähigkeiten für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu entwickeln. Bereits heute ist er zusammen mit dem Fußverkehr mit 37 % aller Wege wesentlicher Teil des Mobilitätsmixes in Deutschland – für Alltagswege, für kombinierte Wege, für Jung und Alt. Daher fördert und unterstützt das BMV den Radverkehr vielfältig im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Seit 2026 wird die Förderung des Rad- und Fußverkehrs schwerpunktmäßig aus dem Klima und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Dies betrifft die Finanzhilfen der Sonderprogramme "Stadt und Land" (SP S&L) und für Radschnellwege sowie die Titel der investiven und nicht-investiven Rad- und Fußverkehrsförderprogramme. Diese Förderprogramme sind im Titel "Aktive Mobilität" im KTF zusammen veranschlagt. Das Parlamentsprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ ist bis 2027 ausfinanziert.
Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die Mittel sind in Tausend € angegeben.
| Fördermaßnahme | Haushaltsmittel 2026 Angaben in Tausend € | |
|---|---|---|
| Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds: | ||
| Förderung der aktiven Mobilität1 | 78.339 | |
| Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen | 15.692 | |
| Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“ | 281.000 | |
| Finanzhilfen für Radschnellwege | 58.487 | |
| Finanzierung aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr: | ||
| Radwegebau an Bundesstraßen2 | 100.000 | |
| Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen | 11.600 | |
| Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) | 7.500 | |
| Gesamt | 552.618 |
Zu den Kassenmitteln kommen Verpflichtungsermächtigungen hinzu, die Vertragsschlüsse und Bewilligungen im aktuellen Haushaltsjahr für die Folgejahre erlauben.
1 Programme im neuen Titel „Förderung der aktiven Mobilität“: Zuschüsse für nicht investive Modellprojekte, Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs, Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes Deutschland", Förderung des Fußverkehrs (Anteil in der Tabelle herausgerechnet)
2 Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.