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Silhouette eines Radfahrers vor dem Hintergrund eines Sonnenuntergangs

Quelle: https://pixy.org/5708024/

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 06.10.2022 werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs gefördert, die die Leitziele des Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 aufgreifen und damit der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen.

Diese Richtlinie ist zum 31.12.2025 ausgelaufen, gilt aber weiterhin für Projekte, welche bis zum Jahr 2025 bewilligt wurden.

Seit 2006 wurden über die Förderung im Rahmen des NRVP mehr als 360 Vorhaben von Ländern, Kommunen und Hochschulen sowie juristischen Personen des privaten Rechts erfolgreich durchgeführt, u.a. Konzepterprobungen, Untersuchungen zum Verkehrsverhalten und Kampagnen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).