Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Verkehrszeichen Radschnellweg

Quelle: BMV

Radschnellwege (RSW) bringen Radlerinnen und Radler auf die Überholspur. Auf diesen exklusiv für sie reservierten Strecken mit besonderem baulichen Standard kommen Radfahrende schnell und sicher ans Ziel. RSW haben eine großzügige Breite, sind gut beleuchtet und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp zu befahren. Darüber hinaus können RSW dazu beitragen, negative Folgen des Straßenverkehrs wie Lärmbelästigung und Schadstoffemissionen zu reduzieren und wirken sich positiv aufs Klima aus.

Der Bund fördert im Zeitraum 2017 bis einschl. 2030 die Planung und den Bau von RSW in der Baulast der Länder und Kommunen. Seit 2026 werden die Finanzhilfen Radschnellwege aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Im aktuellen Haushaltsjahr stehen für den Bau von RSW rd. 58 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kriterien für die Förderung sind in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Priorisierung und Weitergabe an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das seit 01.09.2026 die Bewirtschaftung der Finanzhilfen übernommen hat. Die Finanzhilfen können in einem formlosen und unbürokratischen Verfahren beim BALM beantragt werden.

Unter die Bundesförderung fallen RSW, die in der Regel:

  • entweder alleine oder als Bestandteil einer Radschnellverbindung > 10 Kilometer lang sind;
  • eine Prognosebelastung von rund 2.000 Radfahrten täglich aufweisen;
  • einen Querschnitt von 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) Breite aufweisen;
  • von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt sind;
  • sichere und komfortable Kreuzungspunkte haben;
  • über eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung verfügen
  • und dauerhaft verkehrssicher betrieben und unterhalten werden – einschließlich Winterdienst.

Damit sind RSW besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich insbesondere für Pendlerverkehre.

Um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für RSW-Projekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben, hat die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) einen Leitfaden erstellt. Dieser bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist. Unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN finden Sie einen Link zum Leitfaden.

Ausführungshinweise und Beispiele zu Radschnellwegen finden sich zudem in den „H RSV – Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“, die 2021 von der FGSV veröffentlicht wurden.

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle) wurde zudem das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ eingeführt, um eine einheitliche Kennzeichnung von RSW zu ermöglichen.

Verkehrszeichen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quelle: BMV

Wir fördern:

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von RSW. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Mittlerweile erhielten bereits folgende RSW eine Bundesförderung:

Baden-Württemberg:

Heidelberg – Mannheim
Heidelberg – Schwetzingen

Heidelberg - Walldorf/Wiesloch

Heilbronn – Bad Wimpfen

Schorndorf – Fellbach

Freiburg – Waldkirch/Emmendingen

„Wiesental“ von Lörrach bis Schopfheim

Ludwigsburg – Waiblingen

„Neckartal” von Esslingen über Plochingen bis Reichenbach

Friedrichshafen – Baindt

Karlsruhe – Ettlingen

Karlsruhe – Rastatt

Radschnellwegbrücke bei Böblingen

Mannheim – Viernheim – Weinheim

Offenburg bis Gengenbach

Ebersbach/Fils – Süßen

Tübingen – Reutlingen

Renningen – Holzgerlingen

Stuttgart – Bietigheim - Bissingen

Neckarsulm - Weinsberg - Obersulm

Nordrhein-Westfalen:

Aachen – Herzogenrath

„RS 1 Ruhr“

Ostwestfalen - Lippe

Neuss - Düsseldorf - Langenfeld

Westmünsterland

Niedersachsen:

Achim – Bremen

Braunschweig – Wolfenbüttel und Salzgitter-Thiede

Braunschweig - Lehre - Wolfsburg

Berlin:Königsweg – Kronprinzessinnenweg
Hessen:

Darmstadt – Frankfurt

Darmstadt – Frankfurt, Streckenabschnitt Darmstadt – B 3

Kassel – Vellmar, Brücke über die Ahne

Bayern:

Garching/Unterschleißheim – München

Erlangen – Herzogenaurach

Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf

Nürnberg – Erlangen

München - Markt Schwaben

Mecklenburg-Vorpommern:Rostock
Hamburg:

Lüneburg – Hamburg

Hamburg – Geesthacht

Schleswig-Holstein:Lübeck
Sachsen:

Dresden – Radeberg

Leipzig – Halle

Bremen:Bremen Osterdeich
Rheinland-PfalzLudwigshafen, Abschnitt HBF - Konrad-Adenauer-Brücke

Möglich wurde diese Förderung durch eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.