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Coverbild der Broschüre Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Quelle: Broschüre Nationaler Radverkehrsplan 3.0, Herausgeber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) ist die politische Rahmenstrategie des Bundes, um Deutschland gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und der Zivilgesellschaft bis 2030 zum Fahrradland zu entwickeln. Die aktuelle Zwischenevaluation des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zeigt, dass die übergeordneten Ziele für mehr, besseren und sichereren Radverkehr noch nicht erreicht sind, in den ersten Jahren der Laufzeit des NRVP allerdings wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.

Seit der Verabschiedung des NRVP 2021 haben zahlreiche Akteure an der Umsetzung gearbeitet. Die Zwischenevaluation betrachtet den Zeitraum 2021 bis 2024 und richtet den Blick auf das bisher Erreichte – mit dem Ziel, die zweite Hälfte der Laufzeit konsequent an Vision und Strategie auszurichten und Aktivitäten gegebenenfalls zu schärfen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:

Überall im Land wird intensiv am Radverkehr gearbeitet – mit mehr Fördermitteln, neuen rechtlichen Grundlagen und spürbaren Fortschritten bei Personal und Infrastruktur. Gleichzeitig zeigt die Zwischenevaluation deutlich, dass wir gemeinsam den Radverkehr noch attraktiver und sicherer machen müssen, damit alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gerne aufs Rad steigen. Viele der jüngsten Maßnahmen werden auch ihre langfristige Wirkung noch zeigen.

Wir unterstützen Länder und Kommunen bei der Umsetzung vor Ort. Das tun wir, indem wir die zentralen Voraussetzungen für einen modernen Radverkehr geschaffen haben – mit dem NRVP, einer umfassenden Förderung und der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung, in der wir den Handlungsspielraum für Kommunen erweitert haben, passende Flächen für den Radverkehr bereitzustellen. In der zweiten Hälfte der Laufzeit des NRVP ist unsere Richtung klar: durchgängige, sichere Radverkehrsnetze und ein besonderer Fokus auf Kinder und junge Menschen.

Viele Aktivitäten – wichtige Vorleistungen mit positiver Entwicklung

Die Zwischenevaluation zeigt Fortschritte bei den zentralen Voraussetzungen für „mehr – besser – sicherer Radverkehr“:

  • umfassend bereitgestellte Fördermittel – die Investitionen des Bundes in den Radverkehr haben sich von 2021 bis 2024 mehr als verdreifacht (von ca. 1,8 Euro/ Einwohner auf ca. 6 Euro/ Einwohner),
  • die StVG- und StVO-Novelle des Bundes mit mehr Handlungsspielraum für Maßnahmen im Radverkehr,
  • die stärkere Verankerung des Radverkehrs in Mobilitätsgesetzen sowie gestiegene Investitionsmittel in vielen Ländern,
  • ein Zuwachs an qualifiziertem Personal für die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen – zwischen 2021 und 2024 +32 % bei Bund und Ländern; der Bund hat sein Personal mehr als verdoppelt,
  • sowie Fortschritte beim Ausbau der Infrastruktur.

Erste Fortschritte beim Ziel „mehr Radverkehr“ sind erkennbar, auch wenn das Wachstum bislang moderat ausfällt. Gleichzeitig zeigt die Evaluation die zeitliche Logik großer Infrastrukturprojekte: Viele Maßnahmen – insbesondere aus dem seit 2021 laufenden Sonderprogramm „Stadt und Land“ – befanden sich im Evaluationszeitraum noch in Planung oder Bau. Breite Wirkungen werden daher in den kommenden Jahren sichtbar. Die weitere Etablierung des Fahrrads im Alltag aller Bevölkerungsgruppen und die Stärkung der Verkehrssicherheit bleiben zentrale Schritte für die kommenden Jahre.

Fünf Kernthemen für die zweite Hälfte der NRVP-Laufzeit

Aus den Ergebnissen leitet die Zwischenevaluation fünf Kernthemen ab:

  • durchgängige Radnetze schaffen, die von allen Bevölkerungsgruppen positiv erlebt werden
  • Sicherheit für alle Radfahrenden erhöhen
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärker beteiligen und ihre Radmobilität gezielt fördern
  • weitere vulnerable bzw. unterrepräsentierte Gruppen (u. a. Seniorinnen und Senioren, Frauen) unterstützen und soziale Ungleichheiten beim Zugang zum Radverkehr abbauen
  • valide Datenbestände als unverzichtbare Grundlage für Planung und Innovation auf allen Ebenen aufbauen

BMV: Konsequentes Weiterarbeiten – und konkrete Schritte bereits angestoßen

Das BMV ruft alle Akteure dazu auf, die identifizierten Schwerpunkte entschlossen anzugehen. Der Bund unterstützt die Akteure vor Ort bei der Erreichung der NRVP-Ziele – mit Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen und strategischer Orientierung.

  • Planungssicherheit für Länder und Kommunen stärken: Mit dem Haushalt 2026 wurden zentrale Programme der Radverkehrsförderung gesichert; das Finanzhilfeprogramm „Stadt und Land“ wird 2029/2030 fortgeführt.
  • Präventionsarbeit zur Radverkehrssicherheit: Laufende Projekte werden geprüft und weiterentwickelt, um Unfallrisiken gezielt zu reduzieren.
  • Junge Menschen gezielt fördern: Der neue Förderaufruf „Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil“ stärkt Sicherheit und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Spielräume vor Ort nutzen: Das BMV appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Spielräume der StVO zu nutzen, um angemessene Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr bereitzustellen.
  • Umfassende Förderung und gute Beispiele mit Strahlkraft sichtbar machen: Ein umfassender Wirkbericht zur Radverkehrsförderung des BMV erscheint in Kürze und zeigt konkrete Beispiele aus der Praxis. Der Bericht macht sichtbar, wie Radverkehrsmaßnahmen vor Ort wirken – für den Radverkehr selbst, für das Verkehrssystem insgesamt und für die Gesellschaft.

Ausblick: Fokus auf sichere Radnetze, Teilhabe und Daten

Die Zwischenevaluation macht deutlich, dass die zweite Hälfte der Laufzeit des NRVP vor allem dort ansetzen muss, wo Wirkung im Alltag entsteht: bei durchgängigen, sicheren Radnetzen, einer spürbaren Erhöhung der Verkehrssicherheit, einer stärkeren Teilhabe – insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie weiteren vulnerablen Gruppen – und beim Aufbau verlässlicher Datengrundlagen für Planung und Innovation.

Der Bund bleibt dabei ein verlässlicher Rahmengeber: Mit der Verstetigung des Förderprogramms „Stadt und Land“ bis 2030 schafft er stabile Bedingungen, auf denen die Entwicklung des Radverkehrs weiter voranschreiten kann. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und weiteren Akteuren kann so Schritt für Schritt zur Erreichung der NRVP‑Ziele beigetragen werden.

Datengrundlagen: Für die Zwischenevaluation wurden für den Zeitraum 2021 bis 2024 umfangreiche Erhebungen bei Bund und Ländern durchgeführt. Für den kommunalen Bereich und weitere Akteure stützt sich die Evaluation auf aktuelle Studien und verfügbare Datensammlungen. Eine zentrale Grundlage bildet die Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD) für die Jahre 2017 und 2023.