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Seit dem 22. Januar 2021 erlaubt die UN-Regelung Nr. 157 die Genehmigung von automatisierten Spurhaltesystemen (ALKS) für Personenkraftwagen (Klasse M1) zur Nutzung auf Autobahnen in Deutschland und in der Europäischen Union.
Solche automatisierten Spurhaltesysteme kommen beispielsweise im Stau zur Anwendung. Die Systeme übernehmen bei Aktivierung sowohl die Längs- und Querführung des Fahrzeugs als auch die Überwachung und Erkennung des Umfelds. Die Systeme müssen im Betrieb sicher auf Verkehrssituationen und andere Verkehrsteilnehmende reagieren. Während des Betriebs des automatisierten Spurhaltesystems müssen Fahrzeugführende nach einer Übernahmeaufforderung des Systems innerhalb von 10 Sekunden die volle und sichere Kontrolle des Fahrzeugs wieder übernehmen.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mehrfach Erweiterungen der UN-Regelung Nr. 157 in der UNECE-Arbeitsgruppe für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) vorgestellt und internationale Expertengruppen zur Ausarbeitung initiiert. Unter der Leitung der Europäischen Kommission, dem Vereinigten Königreich und Deutschlands, erarbeitet die Expertengruppe Folgestufen dieser Regelung. Das grundlegende Konzept bleib dabei erhalten. Seit dem 4. Januar 2023 dürfen Systeme für Fahrzeuge der Klassen M und N genehmigt werden, die auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten bis zu 130 km/h betrieben werden und automatisierte Fahrstreifenwechsel durchführen können.