
Quelle: BMV
Keine Wartezeiten, kein Behördengang und geringere Gebühren: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) digitalisiert das Kfz-Wesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten und Kfz-Papier sukzessive zu digitalisieren – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Die Vorteile von i-Kfz sind vielfältig. Einer davon ist die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt nach abgeschlossenem Zulassungsvorgang am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem sind die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich niedriger. Mehr zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) finden Sie hier.
Auch juristische Personen können Zulassungsvorgänge via i-Kfz durchführen. Die Zulassungsprozesse via i-Kfz funktionieren weitestgehend analog zu der von natürlichen Personen (BürgerInnen). Deshalb gelten die Informationen auf auf der i-Kfz-Seite auch für juristische Personen (unter 500 Zulassungsprozesse pro Jahr).
Ein Sonderfall sind Unternehmen mit besonders vielen Zulassungen pro Jahr, sogenannte Großkunden. Als Großkunden können sich juristische Personen registrieren, welche pro Jahr mehr als 500 Zulassungsprozesse durchführen. Für diese gibt es die sogenannte Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Hier können Großkunden Zulassungen auf sich selbst und andere in großer Zahl simultan abwickeln. Mehr Informationen zur GKS finden Sie hier.
Eine Übersicht der Zulassungsbehörden, die am i-Kfz-Verfahren und der GKS teilnehmen, ist auf dem i-Kfz Dashboard verfügbar.
Aber nicht nur die Zulassungsprozesse werden im Zuge von “i-Kfz” digitalisiert– Ziel ist es, das gesamte Kfz-Wesen in Deutschland digitaler zu gestalten. So soll mit der i-Kfz-App ein weiterer Schritt die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten unternommen werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) soll zukünftig zusätzlich zum Papierdokument als digitales Dokument in der i-Kfz-App auf dem Smartphone verfügbar sein. Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) kann in der App ausgestellt, gespeichert, weitergegeben und in Kontrollen vorgezeigt werden. Die Testphase für die i-Kfz-App ist abgeschlossen, eine Veröffentlichung ist in der zweiten Jahreshälfte 2025 vorgesehen.
Perspektivisch soll die i-Kfz-App funktional erweitert werden und weitere Dokumente (wie die ZB II, ugs. Fahrzeugbrief) sollen in digitaler Form in die i-Kfz-App integriert werden. Mehr Informationen zur i-Kfz-App und dem DFZ finden sie hier.