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Grafik: Zulassung von Fahrzeugen durch juristische Personen via GKS. Deutschlandkarte mit schematischer Darstellung der Datenübertragungen zwischen KBA und Zulassungsstellen sowie Autohäusern.

Quelle: BMV

Juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) können sich für die Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über die GKS können Unternehmen die Zulassungsvorgänge für sich selbst und andere Personen – auch in großer Zahl – abwickeln. Durch die digitale Abbildung von Vollmachten sind somit auch Zulassungen für Dritte möglich.

Es werden zwei Arten von Großkunden unterschieden:

  • Flottenbetreiber nehmen Zulassungsvorgänge ausschließlich auf sich selbst vor.
  • Dienstleister nehmen neben der Zulassung auf sich selbst auch Zulassungen auf Dritte vor.

Aktuelle Zahlen zur Nutzung der Großkundenschnittstelle finden Sie im i-Kfz-Dashboard:

Vorschau ikfz Dashboard
[Quelle: Microsoft]

Ablauf der Zulassungsprozesse über die Großkundenschnittstelle

Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an das zuständige i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.

Die Registrierung kann digital in der Registrierungsanwendung des KBA beantragt werden. Zum Aufruf der Registrierungsanwendung muss sich der Großkunde mit einem ELSTER-Organisationszertifikat zu seinem Unternehmenskonto authentifizieren. Im Anschluss an die Registrierung erhält er im Postfach des Organisationszertifikats den Registrierungs- sowie den Gebührenbescheid.

Voraussetzungen zur Nutzung:

  • mehr als 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr
  • zur Registrierung fällt eine einmalige Gebühr von 3.220 an.
  • unterzeichnete Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des KBA
  • Unternehmenskonto mit ELSTER zur einmaligen Identifizierung

Weitere Informationen zur GKS, zur Registrierung, sowie ein FAQ sind auf dieser Webseite des KBA bereitgestellt.