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Die Prüfung der StVZO-Neufassung hat ergeben, dass eine Systematisierung, Vereinfachung und Aktualisierung im Rahmen des komplexen Regelungswerks zeitnah nicht möglich waren. Um auch europäischen Anforderungen gerecht werden zu können, wird es künftig zwei Regelungswerke geben:
- die Verordnung über die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) und
- die Verordnung über die regelmäßige technische Prüfung von Fahrzeugen (RTPV).
1. Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen. Die FGBV soll erheblich zur Entbürokratisierung beitragen, indem in Zukunft nationale Abweichungen von den in Bezug genommenen europäischen technischen Vorgaben nur noch in Ausnahmefällen möglich sind. Hierzu werden die bisherigen Inhalte der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO umfassend überarbeitet.
U. a. sollen die Regelungen der bisherigen 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in die FGBV integriert werden und möglichst zeitnah in Kraft treten. So ergibt sich durch den Wegfall der Begutachtung für die 100 km/h-Zulassung von Pkw-Gespannen eine Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, die solche Gespanne nutzen.
2. Zum Themenbereich der RTPV wird derzeit noch die Änderung der europäischen Richtlinie 2014/45/EU in Brüssel im Trilog verhandelt. Beide technischen Verordnungen sollen zum 01.01.2029 in Kraft treten.
3. In der StVO sollen künftig Inhalte, die systematisch dem Verhaltensrecht zuzuordnen sind, geregelt werden. Dies betrifft z.B. die Vorschrift zum Fahrtenbuch oder zur Besetzung und Beladung von Kraftomnibussen.