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Illustration eines Autos mit Mauszeiger, eines Kfz-Kennzeichens und mehrerer Dokumente

Quelle: BMV

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.

-Diese Zulassungsvorgänge können Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen online durchführen

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

Durch das internetbasierte Verfahren werden diese Zulassungsvorgänge automatisiert und direkt entschieden. Dies hat erhebliche Vorteile und ermöglich neben einer schnellen Antragsbearbeitung auch die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.

Grafik: Vorteile der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Behördengang 24/7 möglich. Keine Wartezeiten. Von überall nutzbar. Sofort losfahren.

Quelle: BMV

-Zuständigkeit und Verfügbarkeit von i-Kfz

Die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung obliegt – wie alle zulassungsrechtlichen Aufgaben – den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Diese stellen entsprechende i-Kfz-Portale zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren sind daher auf der Internetseite der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde zu finden.

Eine Übersicht der Zulassungsbehörden, die bereits am i-Kfz-Verfahren teilnehmen, finden Sie im untenstehenden i-Kfz-Dashboard.

Das i-Kfz-Dashboard gibt einen Überblick zum Fortschritt der bundesweiten Einführung von i-Kfz. Hier finden Sie datenbasierte Informationen zu:

  • Verfügbarkeit und Nutzung der öffentlichen i-Kfz-Portale
  • Verfügbarkeit und Nutzung der i-Kfz-Großkundenschnittstelle
  • Fahrzeugzulassungen (monatliche Statistiken)
Vorschau ikfz Dashboard
[Quelle: Microsoft]

-Wie funktioniert i-Kfz?

Die Bundesländer und Kommunalverwaltungen stellen i-Kfz-Portale für die Bürgerinnen und Bürger und seit September 2023 auch für juristische Personen bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Juristische Personen mit über 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z. B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).


Quelle: Komm.One

Im Folgenden wird auf alles im Detail eingegangen, was Sie für die Nutzung von i-Kfz brauchen.

Allgemeine Hinweise

Wichtige Voraussetzungen zur Nutzung von i-Kfz:

  • Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn die Ausstellung der aktuellen Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals  Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
  • Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn die Ausstellung der letzten Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2018 erfolgte, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.
  • Bitte heben Sie die eine entwertete ZB I (ZB I mit verwendetem Sicherheitscode) auf, da diese z. B. für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.

Folgende Unterlagen werden für die digitale Fahrzeugzulassung benötigt:

Zur Identifizierung

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Zur Zahlung:

  • Bankverbindung (IBAN)

Zur Durchführung der digitalen Zulassungsprozesse können je nach Fall folgende Unterlagen benötigt werden:

  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) mit jeweiligen Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) mit jeweiligen Sicherheitscodes
  • Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten

UnterlagenErläuterung
Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
Muster der ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - ehemals Fahrzeugschein)

Quelle: Deutschland-Online

Die ZB I (ehemals Fahrzeugschein) wird im digitalen Zulassungsverfahren benötigt. Bei diesen Zulassungsprozessen muss der ZB I Sicherheitscode in das entsprechende Feld in der i-Kfz Eingabemaske eingetragen werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Austellung der aktuellen ZB I nach dem 01.01.2015 erfolgte, da erst seit diesem Datum die Sicherheitscodes auf dem Dokument aufgebracht werden.

Freigelegter Sicherheitscode
oben: Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB I; unten: Freigelegter Sicherheitscode der ZB I (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Der Sicherheitscode kann durch vorsichtiges abziehen des Siegels freigelegt werden. Das Eingeben des Sicherheitscodes und Durchführung des Zulassungsvorgangs entwertet die ZB I. Allerdings muss diese im Falle einer Abmeldung aufbewahrt werden, da im Falle einer Wiederzulassung der Sicherheitscode der entwerteten ZB I erneut eingegeben werden muss.

Auch Beschädigungen des Sicherheitscodes entwertet die ZB I und macht sie somit ungültig. Im Falle einer Beschädigung muß die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode
Muster der ab dem 01.01.2018 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II – ehemals Fahrzeugbrief

Quelle: i-Kfz

Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes
Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB II

Quelle: i-Kfz

Freigelegter Sicherheitscode (Dokument ungültig)
Freigelegter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Manipulierter Sicherheitscode (Dokument ungültig)
Beschädigter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Die ZB II (ehemals Fahrzeugbrief) wird auch im digitalen Zulassungsverfahren für verschiedene Zulassungsprozesse benötigt. Bei diesen Zulassungsprozessen muss der ZB II Sicherheitscode in das entsprechende Feld in der i-Kfz Eingabemaske eingetragen werden.

 

Aus diesem Grund ist zur Nutzung von i-Kfz wichtig, dass die Austellung der aktuellen ZB II nach dem 01.01.2018 erfolgte, da erst seit diesem Datum die Sicherheitscodes auf dem Dokument aufgebracht werden.

 

Der Sicherheitscode kann durch vorsichtiges abziehen des Abdeckungsklebers über dem Sicherheitscode-Feld freigelegt werden. Das Eingeben des Sicherheitscodes und Durchführung des Zulassungsvorgangs entwertet die ZB II.

Auch Beschädigungen des Sicherheitscodes entwertet die ZB II und macht sie somit ungültig. Im Falle einer Beschädigung muß die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.

Siegelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode
Stempelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Freigelegter Sicherheitscode
Freigelegter Sicherheitscode der Stempelplakette

Quelle: Deutschland-Online

Die Stempelplaketten werden auf den Kennzeichen angebracht, und zeigen an, dass das jeweilige Kennzeichen rechtmäßig vergeben wurde, und das Fahrzeug amtlich registriert ist.

Die Sicherheitscodes der Stempelplaketten werden bei Zulassungsvorgängen bei denen ein Kennzeichenwechsel erfolgt, oder bei Abmeldungen benötigt. Ein Freilegen  des Sicherheitscodes (je nach Art durch Abziehen oder Rubbeln) entwertet die Stempelplakette.

Auch Beschädigungen der Sicherheitscodes entwerten die Stempelplaketten und machen sie somit ungültig. Im Falle einer Beschädigung muss die zuständige Zulassungsbehörde kontaktiert werden.erdecktem Sicherheitscode

So funktioniert das Anbringen der Stempelplakette

Anmeldung eines Neuwagens

So funktioniert die Anmeldung eines Neuwagens

Was brauche ich dafür?

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion , eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kfz-Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der DFZ mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Wiederzulassung

So funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf sich selbst

Was brauche ich dafür?

  • Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
  • Entwertetes Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, welches bei der Abmeldung des Wagens verwendet wurde. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
  • Hinweis bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil II bereits vorhanden ist.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der DFZ mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Abmeldung

So funktioniert die Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Was brauche ich dafür?

  • Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
  • Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
  • Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bankverbindung (IBAN)

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen und Dokument aufbewahren.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Umschreibung mit Halterwechsel

So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel

Was brauche ich dafür?

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Schritt für Schritt: So funktioniert’s

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der DFZ mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Umschreibung ohne Halterwechsel

So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs ohne Halterwechsel

Was brauche ich dafür?

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.

Tageszulassung

So funktioniert die Tageszulassung

Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.

Was brauche ich dafür?

  • Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 1.1.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf dem Zulassungsdokument Teil II bereits vorhanden sind.
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:

    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
  • Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
  • Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Schritt für Schritt: So funktioniert’s:

1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben.

5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.
12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.