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Fahrassistenzsysteme

Quelle: AdobeStock / karelnoppe

Durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen kann die Anzahl der Getöteten und Verletzten weiter gesenkt werden. Dadurch wird ein entscheidender Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet.

Beispiele für Fahrzeugsicherheitssysteme

Notbremsassistenzsysteme

Ein Notbremsassistent ist ein vorausschauendes Fahrerassistenzsystem, das bei Kollisionsgefahr warnt und, wenn erforderlich, selbsttätig eine Notbremsung einleitet. Er kann insbesondere helfen, Auffahrunfälle mit schweren Nutzfahrzeugen zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Notfall-Spurhalteassistenten

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sind mit Systemen auszurüsten, die den Fahrer beim Halten einer sicheren Fahrzeugposition in Bezug auf die Fahrstreifen- oder Straßenbegrenzung unterstützen. Die Systeme warnen, wenn das Fahrzeug droht, die Fahrspur zu verlassen und greifen ein, wenn das Fahrzeug die Spur verlässt.

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Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Die Verordnung (EU) 2021/1958 sieht vor, dass alle Kraftfahrzeuge mit einem System ausgerüstet werden, dass den Fahrzeugführer bei der Einhaltung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit unterstützt. Der Fahrer wird dabei vom System über gezielte, angemessene und wirksame Rückmeldungen darauf aufmerksam gemacht, dass die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten wurde.

Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

Alle Kraftfahrzeuge sind mit Systemen auszurüsten, die die Wachsamkeit des Fahrzeugführenden durch eine Analyse bewerten und den Fahrzeugführenden erforderlichenfalls warnen.

Rückfahrassistent

Zur Vermeidung von Zusammenstößen mit hinter dem Fahrzeug befindlichen Personen und Objekten werden Einrichtungen zum Rückwärtsfahren und Anforderungen an Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Wahrnehmung ungeschützter Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug eingeführt.

Kollisionswarnsysteme

Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen mit fortschrittlichen Systemen ausgerüstet sein, die Rad Fahrende und zu Fuß Gehende in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs entdecken können und eine Warnung abgeben oder einen Zusammenstoß mit solchen ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern können.

Ereignisbezogene Datenspeicherung

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen zukünftig mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser Speicher erfasst anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs bei einem Unfall im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine detailliertere Unfallforschung und präzise Weiterentwicklung der fahrzeugtechnischen Anforderungen, was somit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.

Notbremslicht

Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge müssen mit einem „Notbremslicht“ ausgerüstet werden. Dabei handelt es sich um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird. Die Begriffe „Notbremslicht“ und „Notbremssignal“ werden oft für dieselbe Funktion verwandt. Die Signalisierung erfolgt durch das gleichzeitige Aufleuchten aller am Fahrzeug vorhandenen Bremsleuchten oder Fahrtrichtungsanzeiger. Das Notbremssignal wird automatisch eingeschaltet, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und eine sehr starke Abbremsung stattfindet beziehungsweise das Antiblockiersystem (ABS) aktiviert wird. Nach der sehr starken Abbremsung bzw. Deaktivierung des ABS erlischt das Notbremslicht.

Reifendrucküberwachungssysteme

Künftig müssen alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie alle Nutzfahrzeuge und Busse mit einem präzisen Reifendrucküberwachungssystem ausgerüstet sein. Diese Systeme sollen den Fahrzeugführenden warnen, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt.

Bislang galt diese Ausrüstungspflicht ausschließlich für Pkw.

Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen in Zukunft so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten, um den Schutz der Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger, Fahrrad- oder Motorradfahrer) zu verbessern und mögliche Verletzungen bei einem Aufprall zu mindern.

Verbesserung des unmittelbaren Sichtbereichs schwerer Nutzfahrzeuge

Es werden Anforderungen an den unmittelbaren Sichtbereich von Bussen und schweren Nutzfahrzeugen eingeführt, um die direkte Sichtbarkeit von schwächeren Verkehrsteilnehmern vom Fahrersitz aus zu verbessern. Durch die Anforderungen sollen tote Winkel vor und seitlich des Fahrzeugs so weit wie möglich verringert und Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmern reduziert werden.

Abbiegeassistent

Das BMV unterstützt den Einbau von Abbiegeassistenten.

Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Fußgänger/innen oder Radfahrer/-innen gefährden würden.  

Über das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ können neue Anträge für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mindestens neun Sitzplätzen und für Fahrzeuge des mautpflichtigen Güterverkehrs gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.