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Quelle: BMV

Das Ministerium hat sich bei der Europäischen Kommission und bei den anderen EU-Mitgliedstaaten stets für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Laut der EU- Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

Es ist der Initiative des BMV zu verdanken, dass Abbiegeassistenzsysteme zukünftig in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben sind.

Seit Beginn der Förderung 2019 wurden 39.191 Abbiegeassistenten mit einem Fördervolumen von  58.786.500 bewilligt.

Die Förderrichtlinie ist am 31.12.2025 ausgelaufen und der Einbau von Abbiegeassistenzsystemen wird durch das BMV nicht mehr unterstützt.