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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat im Februar 2025 eine umfassende Fußverkehrsstrategie veröffentlicht. Ziel der Strategie ist es, das Zufußgehen als gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken, die Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu steigern, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, die lokale Wirtschaft zu unterstützen, den Klima- und Umweltschutz voranzubringen und die soziale Teilhabe sowie Inklusion zu verbessern.
Der Fußverkehr ist ein zentraler Baustein moderner, nachhaltiger und inklusiver Mobilität. Mit der Fußverkehrsstrategie, gesetzlichen Anpassungen (insbesondere der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung) und gezielten Fördermaßnahmen setzt das Bundesministerium für Verkehr wichtige Impulse, um das Zufußgehen in Deutschland sicherer, attraktiver und zukunftsfähig zu gestalten.
Zentrale Ziele der Strategie
- Fußverkehr als gleichberechtigte Mobilitätsform in der Verkehrsplanung
- Vision Zero: Bis 2030 Reduktion der Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent
- Steigerung der Lebensqualität durch attraktive, sichere und barrierefreie Fußwege
- Förderung der Gesundheit durch mehr Bewegung im Alltag
- Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch fußgängerfreundliche Quartiere
- Beitrag zum Klimaschutz durch emissionsfreie Mobilität
- Verbesserung der sozialen Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen
Gesetzliche und planerische Neuerungen
2024 wurde das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) novelliert. Die neuen Regelungen erleichtern Maßnahmen zugunsten des Fußverkehrs, etwa durch die Bereitstellung angemessener Flächen, mehr Fußgängerüberwege, verbessertes Parkraummanagement und die erleichterte Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, insbesondere im Umfeld von Schulen, Spielplätzen und Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsspielraum für eine sichere und attraktive Gestaltung des Fußverkehrs.
Förderung und Finanzierung
Für die Finanzierung der Fußverkehrsinfrastruktur an Straßen sind grundsätzlich die jeweiligen Träger der Straßenbaulast verantwortlich, vor Ort also vor allem die Länder und Kommunen. Dennoch ist die Förderung des Fußverkehrs seit 2022 ein eigenständiges Handlungsfeld des BMV. Mit der Förderinitiative Fußverkehr werden innovative Modellvorhaben zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur unterstützt. Gefördert werden sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen des Fußverkehrs in Deutschland, die zur Stärkung des Fußverkehrs als klimafreundlichste und in intermodalen Verkehrsketten notwendige Verkehrsart beitragen. 2024 standen hierfür 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die administrative Durchführung der Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Ergänzend werden Maßnahmen u.a. zur Digitalisierung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur barrierefreien Gestaltung von Fußwegen auch an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsarten gefördert. Dies erfolgt beispielsweise im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplan (NRVP), des Innovationsprogramms mFUND, des Programms "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" und des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung. Die Maßnahmen unterstützen insbesondere Kommunen bei der Umsetzung vorbildlicher Projekte
Kommunale Planung und Sicherheit
Die Planung und Gestaltung des Fußverkehrs erfolgen überwiegend auf kommunaler Ebene. Zentrale Aspekte sind ein engmaschiges, barrierefreies Wegenetz, sichere Querungen, gute Beleuchtung, attraktive Aufenthaltsräume und die Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders gefährdeter Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Regelmäßige Verkehrssicherheitsaudits, Fußverkehrs-Checks und die Beteiligung der Bevölkerung an Planungsprozessen sind wichtige Instrumente für die kontinuierliche Verbesserung der Infrastruktur.
Forschung, Evaluation und Bewusstseinsbildung
Das BMV fördert diverse Maßnahmen zum Fußverkehr. Neben investiven Maßnahmen werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. So z.B. der "Monitor Fußverkehr 2024". Diese im Rahmen der Förderinitiative Fußverkehr geförderte Studie liefert erstmals eine fundierte empirische Grundlage zum Stimmungsbild und Verhalten der Bevölkerung in Deutschland hinsichtlich der Mobilität zu Fuß.
Zielgruppenorientierte Aufklärungskampagnen, etwa zur Schulwegplanung und zur Sensibilisierung für die Belange von Zufußgehenden, ergänzen die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.