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Was ist neu mit i-Kfz Stufe 4?

VorgangDas war bisher (nicht) möglichDas ist mit i-Kfz Stufe 4 möglich
TageszulassungWar bislang nicht online möglich.Tageszulassungen sind nun möglich. Die Fahrt mit dem Fahrzeug ist auf den Tag der Zulassung beschränkt. Das neue Verfahren ist hauptsächlich für Fahrzeughersteller und -händler relevant. Es steht sowohl im i-Kfz-Portal als auch via GKS zur Verfügung.
Anbindung juristischer PersonenWar bislang nicht online möglich.Mit i-Kfz Stufe 4 erhalten juristische Personen erstmalig die Möglichkeit, die Zulassungsvorgänge Erstzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung internetbasiert über die bestehenden i-Kfz Portale zu nutzen. Der Zugang wird durch die Absenkung des Vertrauensniveaus auf substanziell unterstützt. Es ist nun möglich, dass juristische Personen eine große Zahl an Zulassungsanträgen über die Großkundenschnittstelle (GKS) gleichzeitig einreichen.
Erweiterung der IdentifizierungsmöglichkeitenWar bisher nicht online möglich.Mit der Erweiterung des Vertrauensniveaus sind neben dem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes oder anderer gleichwertiger Identifizierungsmöglichkeiten auf hohem Niveau sind folgende weitere Optionen zur Identifizierung möglich:
a. Natürliche Personen: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
b. Juristische Personen: Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Sofortige Inbetriebsetzung (ohne Kennzeichenmitnahme)War bisher nicht online möglich.Halterinnen und Halter eines neu-, tages- oder wiederzugelassenen bzw. umgeschriebenen Fahrzeugs können unmittelbar nach der rechtswirksamen Bekanntgabe des Zulassungsbescheides über das jeweilige i-Kfz-Portal am öffentlichen Straßenverkehr auch ohne gestempelte Kennzeichen befristet teilnehmen. Hierfür wird ein vorläufiger Zulassungsbescheid ausgestellt. Dieser ist zehn Tage (einschließlich Feiertage) nach Abruf gültig. Die Zulassungsunterlagen müssen innerhalb von sechs Tagen nach Beantragung von der Zulassungsbehörde postalisch versandt werden. Nach Erhalt müssen die Plaketten am Fahrzeug angebracht und die ZB I mitgeführt werden.
Vollumfängliche Automatisierung der i-Kfz-StandardvorgängeWar bisher nicht durchgängig online möglich.Unter Automatisierung wird grundsätzlich die automatisierte Antragsbearbeitung (aAB) einschließlich des automatisierten Erlasses eines Zulassungsbescheides verstanden. In i-Kfz Stufe 4 werden die Vorgänge der Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung ohne Kennzeichenmitnahme und der neue Vorgang Tageszulassung vollständig automatisiert abgewickelt.
Eine Ablehnung des Antrags erfolgt, wenn die Daten nach dreimaliger Korrekturaufforderung nicht validiert werden können. Damit wird in i-Kfz Stufe 4 die Vollautomatisierung eingeführt und eine Weiterleitung eines Antrags mit Antragshindernissen zur manuellen Prüfung in der Zulassungsbehörde ist nicht mehr möglich. Die antragstellende Person erhält eine Rechtsbehelfsbelehrung und einen Hinweis auf die Möglichkeit, in der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort erneut einen Antrag stellen zu können.
Im Fall der Abwicklung über die GKS prüft diese die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale zur vollautomatisierten Entscheidung weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet.
SonderkennzeichenWar bisher nicht online möglich.

Nun können auch ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen) online beantragt werden.

• Mit i-Kfz Stufe 4 können E-Kennzeichen beantragt werden. Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d Abs. 1 Satz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz ab der erstmaligen Zulassung für maximal zehn Jahre steuerbefreit, längstens bis zum 31.12.2030 (grundsätzlich abgeleitet aus dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Bei Erstbeantragung eines E-Kennzeichens im Rahmen der Wiederzulassung oder Umschreibung in bestimmten Fällen ist eine Aussteuerung in das manuelle Verfahren bei der Zulassungsbehörde notwendig.
• Mit i-Kfz können Saisonkennzeichen beantragt werden. Hier ist eine entsprechende Prüfung auf den Inhalt der eVB vorzusehen.
• Mit i-Kfz können Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) beantragt werden, sofern das Fahrzeug bereits ein Oldtimerkennzeichen hatte.

Außerbetriebsetzung ohne IdentifizierungWar bisher online möglich.Für die Außerbetriebsetzung ist keine Identifizierung der antragsstellenden Person erforderlich. Die Halterin oder der Halter erhält im Nachgang postalisch ein Informationsschreiben über die Durchführung der Außerbetriebsetzung an die im ZFZR registrierten Adresse.