Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung

21. Legislaturperiode

Mobilität

RefE: 24.02.2026

 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung betrifft Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 19e LuftVG-E), des Passgesetzes (§ 18 Abs. 5 PassG-E) und des Personalausweisgesetzes (§ 20 Abs. 4a PAuswG-E), um den Prozess der Fluggastabfertigung digitalisieren und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere auf freiwilliger Basis erheblich vereinfachen und beschleunigen zu können. Die Änderungen dienen der Umsetzung der Maßnahmen des Entlastungskabinetts vom 5. November 2025 als vom Kabinett beschlossene Maßnahme der Bundesregierung für Bürokratierückbau sowie der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“.

 

Der Referentenentwurf ist noch nicht ressortabgestimmt.

 

Es besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf bis zum 10. April 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an das Referatspostfach Ref-LF11@bmv.bund.de.

 

Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMV veröffentlicht, wenn der Urheber beziehungsweise die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMV veröffentlicht.

 

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen in der uns übermittelten Fassung auf der Internetseite des BMV veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme selbst enthalten sind, weshalb wir Sie bitten, die Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Das Anschreiben und dortige Angaben zu Namen und Kontaktdaten der Ansprechperson werden von uns vor Veröffentlichung entfernt. Mit der Einsendung der Stellungnahmen werden dem BMV die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMV eingeräumt.

 

Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt aktiv widersprechen, wird auf der Internetseite des BMV lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat verbunden mit dem Hinweis „Einverständnis zur Veröffentlichung hat nicht vorgelegen“.

 

Angestrebter Kabinetttermin ist Mittwoch, 29. April 2026.

 

Die Synopse finden Sie hier.

icon-download (PDF, 352 KB, nicht barrierefrei) Download