Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

21. Legislaturperiode

Mobilität

RefE: 22.04.2026


Der Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (17. LuftVGÄndG) enthält Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Diese Änderungen des LuftVG betreffen hauptsächlich gemeinsam mit BMUKN geeinte Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr. Die Bestandsrechtssynopse (PDF) finden Sie hier.

 

Der Referentenentwurf ist noch nicht ressortabgestimmt.

 

Es bestand die Möglichkeit, zum Referentenentwurf bis zum 8. Mai 2026 eine Stellungnahme abzugeben.

 

Von BMUKN und BMV gemeinsam angestrebter Kabinetttermin für die Gesetzesänderung ist Mittwoch, 27. Mai 2026.

 

Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMV veröffentlicht, wenn der Urheber beziehungsweise die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMV veröffentlicht.

 

Der Referentenentwurf wird auch auf der Internetseite des BMV veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen in der uns übermittelten Fassung auf der Internetseite des BMV veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme selbst enthalten sind, weshalb wir Sie bitten, die Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Das Anschreiben und dortige Angaben zu Namen und Kontaktdaten der Ansprechperson werden von uns vor Veröffentlichung entfernt. Mit der Einsendung der Stellungnahmen werden dem BMV die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMV eingeräumt.

 

Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt aktiv widersprechen, wird auf der Internetseite des BMV lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat verbunden mit dem Hinweis „Einverständnis zur Veröffentlichung hat nicht vorgelegen".

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