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Baustelle auf einer Autobahn

Quelle: Fotolia / Ingo Bartussek

Ergänzung vom 09. Oktober 2025:

Autobahn-Projekte mit bestandskräftigem Baurecht:

A 3Autobahnkreuz Deggendorf – Anschluss-Stelle Hengersberg
A 8Anschluss-Stelle Mühlhausen - Hohenstadt (Albauf- und -abstieg)
A 20Westerstede (A 28) - Jaderberg (A 29)
A 43    Anschluss-Stelle Bochum-Gerte – Anschluss-Stelle Bochum-Riemke
A 57Anschluss-Stelle Krefeld-Oppum – Anschluss-Stelle Krefeld-Gartenstadt

Auch für folgende Bedarfsplanprojekte für Bundesstraßen liegt bestandskräftiges Baurecht vor:

B 10*   Verlegung in Enzweihingen (Umfahrungsvariante)
B 34*Ortsumgehung (OU) Grenzach
B 293*Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg - B 10 (2. Rheinbrücke)
B 11Verlegung bei Schweinhütt
B 25 OU Dinkelsbühl
B 173   Johannisthal – Kronach
B 299   OU Waldsassen/Kondrau
B 303   Verlängerung Sonnefeld – Johannisthal
B 112OU Frankfurt (Oder)
B 44      Groß-Gerau/Dornheim
B 49 Reiskirchen – Grünberg, OU Reiskirchen und OU Lindenstruth
B 275   OU Idstein/Eschenhahn
B 110   OU Dargun
B 64      Höxter/Ottbergen – Höxter/Godelheim (B 83)
B 64Höxter/Godelheim - Höxter einschl. Anschluss B 83
B 83      Beverungen/Wehrden - Höxter/Godelheim
B 50      A 1/A 60 – Flughafen, „Zolleiche“ - Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis
B 293* Wörth am Rhein (B 9) - Karlsruhe
B 169Salbitz - B 6
B 188   OU Miesterhorst
B 4        Sundhäuser Berge

* Bei diesen Vorhaben liegt zunächst Baurecht vor, es sind jedoch ergänzende Planfeststellungsverfahren erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass endgültiges Baurecht bis 2029 vorhanden sein wird.

Ursprüngliche Meldung:

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen des Koalitionsgipfels gezeigt. Vor allem, dass jetzt Klarheit auch beim Neu- und Ausbau des Straßennetzes bestehe, sei ein wichtiges Signal:

Patrick Schnieder:

Mit dem heutigen Beschluss setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland: Alles, was baureif ist, wird gebaut. Wir schaffen Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsverfahren und mobilisieren zusätzliche Mittel.

Das ist eine gute Nachricht – egal ob etwa bei der A 57 (Krefeld-Oppum/Krefeld-Gartenstadt), der A 20 (Westerstede-Jaderberg) oder für den Albaufstieg der A 8. Auch für den Lückenschluss der A 1 in der Eifel bedeutet das: sobald Baurecht vorliegt, kann gebaut werden.

Besonders wichtig sei auch, dass durch die Verbesserung der Flexibilität im Sondervermögen flexibel und effizient reagiert werden könne. Neben der Sanierung von Brücken und Tunneln gebe es nun im Sondervermögen auch 3 Milliarden Euro mehr für die Autobahnen und Bundesstraßen.

Zudem würden bei besonderem Bedarf alle haushalterischen Möglichkeiten genutzt, um Finanzierungen sicherzustellen. So habe man sich darauf verständigt, dass – falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen – weiteres Geld nachgeschossen wird (durch überplanmäßige Ausgaben).

Schnieder abschließend:

Wir nutzen alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten, um unsere Verkehrswege zu modernisieren, zu erhalten und gezielt auszubauen. Dieses Gesamtpaket ist ein Meilenstein für die Infrastrukturpolitik unseres Landes.