Quelle: BMV
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) treibt die Reform der Fahrschulausbildung mit Nachdruck voran. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb deutlich bezahlbarer, moderner und zugleich verkehrssicher zu gestalten. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom Oktober 2024 und der ergänzenden Beratungen im Frühjahr 2025 hat das BMV konkrete Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet.
Bundesminister Patrick Schnieder:
Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeutet er: zur Schule kommen, die Ausbildung beginnen, Freunde treffen oder zum Sport fahren. Mobilität darf kein Privileg sein. Mit unseren Reformvorschlägen machen wir den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer – und halten dabei die Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau.
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch eine Kombination aus Digitalisierung, Bürokratierückbau und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich gesenkt werden. Dabei bleibt die Verkehrssicherheit oberstes Gebot.
Zu den Eckpunkten des Reformpakets „Bezahlbarer Führerschein“
1. Theoretische Fahrausbildung
In der theoretischen Fahrausbildung wird das notwendige Wissen vermittelt, um am Straßenverkehr sicher teilnehmen zu können. Die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden sind hoch; deshalb muss auch das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben. Hinsichtlich der Lernmethoden soll aber deutlich mehr Flexibilität geschaffen werden. Jede Fahrschule soll über die Lernmethoden frei entscheiden können.
- Digitalisierung: Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Es soll möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg (z. B. per App) anzueignen.
- Bürokratierückbau: Es soll keine Vorgaben zu Schulungsräumen geben oder wie und in welcher Reihenfolge das Wissen zu vermitteln ist. Fahrschulen müssen auch keine Schulungsräume mehr bereithalten. Damit entfallen Kontrollpflichten der Länder, weil sie z. B. die Einhaltung der Vorgaben für Schulungsräume nicht mehr kontrollieren müssen.
- Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung ist im Laufe der Jahre immer länger geworden und enthält derzeit 1.169 Fragen. Er soll um ein Drittel reduziert werden. Das Thema Verkehrssicherheit muss beim Fragenkatalog im Mittelpunkt stehen.
2. Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden.
- Simulatoren: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, verstärkt Simulatoren zu nutzen. Zum Beispiel soll die Kompetenz zur Führung eines Schaltwagens vollständig in einem Simulator erworben werden können. Damit entfällt für die Fahrschulen die Notwendigkeit, spezielle Schaltwagen für Fahrschulen vorzuhalten. Die Prüfung kann dann in einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden.
- Weniger verpflichtende Sonderfahrten: Die verpflichtenden besonderen Ausbildungsfahrten (Nachtfahrten, Autobahnfahrten, Überlandfahrten) sollen reduziert werden. Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, diese Fahrten teilweise in einem Simulator zu absolvieren.
- Fahrprüfung: Die Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben (25 Minuten) zurückgeführt werden.
- Bürokratierückbau: Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für die Fahrschulen sollen deutlich reduziert und die Fahrschulüberwachung effizienter organisiert werden. Die Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen ebenfalls digitalisiert und einfacher gestaltet werden.
- Experimentierklausel: Fahrerfahrung ist ein wesentlicher Faktor für den Erwerb der praktische Fahrkompetenz. Deshalb soll diskutiert werden, inwieweit ggf. nahestehende Personen in die Fahrausbildung einbezogen werden können (Laienausbildung).
3. Preistransparenz
Die Kosten für die Fahrausbildung setzen sich aus vielen unterschiedlichen Kostenbestandteilen zusammen (u.a. Grundgebühr, Kosten für Lernmaterial, Prüfungsvorstellung, Kosten für Fahrstunden und Sonderfahrten). Ein Vergleich ist äußerst schwierig. Zudem ist die Erfolgsquote der Fahrschulen meist nicht zu ersehen. Das soll geändert werden. Es soll künftig möglich sein, online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einzusehen und damit einen realistischen Kosten- und Qualitätsvergleich durchzuführen.
4. Weitere Maßnahmen
Außerdem werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang sich kostenreduzierende und entbürokratisierende Vorschläge auch auf den Erwerb anderer Führerscheinklassen (wie bspw. LKW) übertragen lassen.
Nächste Schritte
Die Vorschläge sollen gemeinsam mit den Ländern und der Branche weiterentwickelt werden. Bereits im Juli 2025 hatte ein erster Stakeholder-Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ gemeinsam mit Fahrlehrerverbänden, Branchenvertretern und Verbraucherorganisationen stattgefunden. Ziel ist es, die rechtlichen Änderungen im ersten Halbjahr 2026 auf den Weg zu bringen.
Bundesminister Schnieder abschließend dazu:
Unser Ziel ist klar: Eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung für alle. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – sie darf kein Privileg sein. Gemeinsam mit den Ländern will ich dafür sorgen, dass der Führerschein für jeden bezahlbar bleibt.
Update vom 22.01.2026
Warum soll der Führerschein bezahlbarer werden?
Im Schnitt kostet der Führerscheinerwerb 3.400 Euro. Dieser Preis wird für viele Bürgerinnen und Bürger zur Belastung. Um gesellschaftliche Teilhabe und Mobilität (auch gerade im ländlichen Umfeld) sicherzustellen, sollen die Kosten gesenkt werden. Dafür muss die Fahrschulausbildung reformiert werden. Ziel ist eine moderne, sichere und bezahlbare Fahrausbildung. Das Eckpunktepapier bietet eine Vielzahl von Vorschlägen, die sich in der Summe auch in niedrigeren Kosten bemerkbar machen können.
Inwiefern werden Fahrschulen bei dem Thema miteingebunden?
- Das Eckpunktepapier bietet eine Reihe von Vorschlägen, die den Fahrschulen mehr Optionen und Freiheiten in der Fahrschulausbildung geben. Diese können sich günstig auf verschiedene Kosten der Fahrschulen auswirken. Um ein Beispiel zu nennen: Diskutiert wird, dass Fahrschulen je nach der von den Fahrschulen angebotenen Art des Unterrichts künftig keine Schulungsräume mehr vorhalten bräuchten. Das spart Kosten – und entlastet die Länder, die diese Räume bisher kontrollieren mussten.
- Im Juli 2025 hat im Bundesministerium für Verkehr ein Stakeholder-Dialog mit Verbänden, der Branche und Verbraucherverbänden stattgefunden, der sich mit einer möglichen Kostenreduzierung für den Führerscheinerwerb und entsprechenden Lösungsvorschlägen beschäftigt hat. Selbstverständlich werden alle eingebrachten Aspekte im weiteren Verlauf der Umsetzungsarbeiten sorgfältig geprüft und angemessen einbezogen. Darüber hinaus werden die Verbände im weiteren Gesetzgebungsprozess wie üblich beteiligt – insbesondere im Rahmen der Verbändeanhörung. Die Inhalte für dieses Gesetzgebungsverfahren sind maximal transparent, sodass diese rechtzeitige Ankündigung es Fahrschulen und zuständigen Behörden ermöglicht, sich auf Änderungen vorzubereiten.
Was sind die nächsten Schritte?
Unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem Stakeholder-Dialog hat das BMV am 16.10.2025 seine Vorschläge zur Reform der Fahrschulausbildung den Ländern, den Verbänden und der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 29./30.10.2025 hat die Verkehrsministerkonferenz (VMK) den Reformansatz des Bundes unterstützt.
Die Vorschläge des BMV werden nun in einer eigens eingerichteten ad-hoc-Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Ländern diskutiert und weiterentwickelt – mit dem Ziel, daraus konkrete Einzelmaßnahmen abzuleiten. Diese sollen der VMK Ende März 2026 vorgelegt werden.
Welche Auswirkungen wird die Reform haben?
Sofern die Vorschläge konsensfähig sind, können dann rechtliche Änderungen voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 eingeleitet werden. Das Gesetz kann dann Anfang 2027 in Kraft treten und kann sich langfristig auf die Preisbildung auswirken. Dies betrifft vor allem Kostenpunkte, die der Markt regeln wird.