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In Deutschland gibt es eine vielfältige Gewässerlandschaft. Ein wesentlicher Teil davon sind die Bundeswasserstraßen. Längst werden sie nicht nur für die gewerbliche Schifffahrt genutzt, sondern stehen auch großflächig der Freizeitschifffahrt zur Verfügung. Auf einer Gesamtlänge von 10.000 km bieten die Bundeswasserstraßen vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Für die Inbetriebnahme, das Führen und Vermieten von Wasserfahrzeugen zu Sport- und Freizeitzwecken sowie für besondere wassersportliche Betätigungen wie etwa Wasserski und Surfen wird das dafür geltende Regelwerk modernisiert und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden. Dazu hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) heute die Länder- und Verbändeanhörung gestartet.
Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:
Mit der Sportschifffahrtsverordnung sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Kernpunkt ist die Neustrukturierung des Führerscheinwesens. Das bisherige System der Beleihung basiert auf veralteten Grundlagen und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Wir werden die Vorschriften daher modernisieren und Bürokratie abbauen.
Das sind zentrale geplante Neuerungen:
1. Verbandsscheine sollen künftig als Befähigungsnachweis ausreichen
Der amtliche Sportbootführerschein soll durch anerkannte Befähigungsnachweise ersetzt werden, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“). Das sorgt für schlankere Verfahren ohne Abstriche bei der Sicherheit. Denn die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sind vorgegeben und werden regelmäßig überprüft.
2. Die Fahrerlaubnispflicht für segelnde Fahrzeuge wird abgeschafft
Bei der Fahrerlaubnispflicht für Seglerinnen und Segler für die Berliner Gewässer handelt es sich um ein Relikt aus den Zeiten der deutschen Teilung, das nunmehr zugunsten der Gleichbehandlung aller deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes aufgehoben wird. Segelboote mit Motor fallen – bei entsprechender Motorisierung – weiter unter die Führerscheinpflicht für Motorboote.
3. Internationale Anerkennung
Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC). Auch ohne Führerscheinpflicht wird die Möglichkeit eröffnet werden, anerkannte Verbandsscheine für Segelboote als internationale Fahrererlaubnis auszustellen.
4. Gleichbehandlung von Elektro-Sportbooten
Die Sonderregelung für die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektroantrieb wird wieder abgeschafft. Künftig gilt wieder, unabhängig von der Antriebsart, dass ein Führerschein dann erforderlich ist, wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt.
Die Länder- und Verbändeanhörung läuft nun bis zum 14.11.2025. Das BMV beabsichtigt, das Rechtsetzungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass die Verordnung zu Beginn der Sportbootsaison 2026 in Kraft treten kann. Die Änderungen im Sportbootführerscheinwesen sollen im Wesentlichen nach einer Übergangsfrist zum 01.01.2028 Anwendung finden.