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Schienen und Bäume

Quelle: Fotolia / bidaya

Die Trassenpreise (Schienenmaut) sind eines der zentralen Instrumente zur Infrastrukturfinanzierung. Die zu erwartenden hohen Preissteigerungen, die sich zum einen durch gestiegene Energie- und Personalkosten, aber zum anderen auch zu einem nicht unwesentlichen Anteil aus der Eigenkapitalerhöhung der DB AG der letzten Legislatur ergeben, stellen vor allem den Schienenpersonenverkehr und den Schienengüterverkehr vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben daher ein umfassendes Maßnahmepaket zusammengestellt, um die Auswirkungen des Preisanstiegs bestmöglich abzufedern.

Bundesminister Patrick Schnieder:

Heute ist ein guter Tag für die Kunden auf der Schiene. Egal ob Reisende im Fernverkehr oder Unternehmen, die auf einen funktionierenden Schienengüterverkehr angewiesen sind – sie alle profitieren von den heute getroffenen Maßnahmen. Wir haben damit gemeinsam eine gute Übergangslösung für die Unterstützung des Schienenpersonenfernverkehrs gefunden, die uns auch die nötige Zeit verschafft, die wir für die dringend nötige grundsätzliche Überarbeitung des Trassenpreissystems brauchen. Mein großer Dank gilt insbesondere den Abgeordneten des Haushalts- und Verkehrsausschusses für ihren Einsatz, Entlastungen in diesem Umfang zu ermöglichen.

Das Entlastungspaket enthält folgende Maßnahmen:

1. Auszahlung der Trassenpreisförderung 2025 für den Fernverkehr

Mit dem Beschluss des Haushaltsauschusses wird die Förderung in Höhe von 105 Millionen Euro für das Jahr nun doch ausgezahlt. Eine neue rechtssichere Förderrichtlinie für 2026 befindet sich derzeit in der Schlussabstimmung. Der Entwurf ist weit fortgeschritten, es laufen bereits erste Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Notifizierung der Förderrichtlinie.

2. Erhöhung der Trassenpreisförderung im Güterverkehr

Für die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr stehen 2026 Bundesmittel in Höhe von 265 Mio. bereit. Die Förderung soll 2026 über Mehreinnahmen aus LuFV-Pönalen verstärkt werden. Hier geht es primär um die Pönalzahlungen aus Zielverfehlungen der Qualitätskennzahlen aus der LuFV III. In der Vergangenheit handelte es sich um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.

3. Senkung des Eigenkapitalzinssatzes auf 1,9 Prozent

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll so angepasst werden, dass der bei der Regulierung der Trassenentgelte insbesondere der DB InfraGO AG anzusetzende Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 Prozent gesenkt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Trassenentgelte werden von den Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Schienenwege gezahlt. Es wird erwartet, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kostensenkung weitergeben, so dass die Preise für Transporte im Schienengüterverkehr und die Fahrpreise im Schienenpersonenfernverkehr ebenfalls weniger stark ansteigen.