Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte hat anlässlich der heutigen Sitzung des regionalen Entwicklungsbeirates B 96 die am 13.01. dieses Jahres mit dem brandenburgischen Verkehrsminister Detlef Tabbert geeinte Linienführung für die geplante Ortsumgehung Fürstenberg/Havel bestätigt. Bund und Land senden mit dem gemeinsamen Bekenntnis zur B 96 ein starkes Signal für die Region. Verkehrsteilnehmer, vor allem aber auch die Menschen, die hier Wohnen und Leben profitieren von länderübergreifenden Verbesserungen. Wie seinerzeit die F 96 ist auch die heutige Bundesstraße Verbindungs- und Entwicklungsachse zugleich.
Zur Entlastung der Stadt Fürstenberg besteht schon seit Jahrzehnten ein gesetzlicher Planungsauftrag. Aufgrund der Lage zwischen zwei Seen wurde eine Vielzahl von Trassenvarianten untersucht.
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte:
Die Zusage des planerisch zuständigen Landes, nun die gemeinsam als Vorzugsvariante identifizierte Westumgehung Fürstenbergs aktiv voranzutreiben, gibt eine konkrete Perspektive. Dies sollte den Planern Ansporn und Anspruch sein. Daher sollte das Land Brandenburg die Projektlösung und das Baurecht für die Westumgehung zügig entwickeln. Erst danach kann der Bund die Finanzierung der Umgehung entscheiden. Das Bestreben hierzu versichere ich gerne und erneut.
Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert:
Die Westumfahrung Fürstenberg ist ein zentrales Projekt für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität entlang der B 96. Mit der finalen Festlegung auf diese Trasse machen wir einen entscheidenden Schritt, um Engpässe zu beseitigen, Ortslagen zu entlasten und die B 96 fit für die Zukunft zu machen. Anwohner und Anwohnerinnen werden entlastet vom Durchgangsverkehr und zugleich wird auch die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Nord-Süd-Achse verbessert.
Der vor Ort etablierte Entwicklungsbeirat B 96 unter dem Vorsitz von Uwe Feiler, MdB hatte mit seiner Initiative erfolgreich für die nunmehr abgestimmte Trassenlösung geworben. Ihm kommt weiter die wichtige Rolle zu, nun zu forcierende Planungsaktivitäten der brandenburgischen Straßenbauverwaltung konstruktiv zu begleiten.
Anliegen und Aufgabe der Planenden ist insbesondere auch, umweltfachliche Projektbelange geeignet zu berücksichtigen. Die Abwägung und Entscheidung zu Art und Umfang sachgerechter Schutzmaßnahmen trifft letztlich die Planfeststellungsbehörde.